FAQ

Häufig gestellte Fragen

Weil viele Fragen aus gutem Grund immer wieder gestellt werden, geben wir Ihnen hier die richtigen Antworten darauf.

Sie schließen Ihren Dienstvertrag mit der Siemens Personaldienstleistungen GmbH ab. Siemens Personaldienstleistungen GmbH ist auch Ihr Dienstgeber. Hier erfolgen die Lohn- und Gehaltsauszahlung sowie die Abwicklung/Klärung aller rechtlichen Angelegenheiten. Ihre Arbeitsleistung erbringen Sie bei unserem Kunden, der als “Beschäftiger” auch die operative und disziplinäre Führung für die Dauer der Überlassung übernimmt. SPDL bleibt auch weiterhin Ihr Dienstgeber.

Nein, Sie haben ein unbefristetes Dienstverhältnis. Sie sind ab dem ersten Arbeitstag zur Sozialversicherung gemeldet. Es gelten für Sie auch alle üblichen Bestimmungen wie Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pensionsversicherung.  Sie  haben selbstverständlich genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Weiters zahlen wir für Sie in eine Mitarbeitervorsorgekasse für Ihre Abfertigung ein.

Bei einem Eintritt während des Monats (also auch am zweiten oder dritten Tag des Monats) werden nicht die vollen Sozialversicherungstage erreicht und die Entlohnung wird auf den entsprechenden Bruchteil aliquotiert.

Wenn z.B. im Eintrittsmonat die Entlohnung aliquotiert wird, ist eine andere Art der Berechnung der gesetzlichen Abgaben erforderlich. Die offiziellen Brutto-Netto-Rechner gehen aber von einem vollen Monat aus, wodurch sich andere Werte ergeben.

Auf der §12 Mitteilung finden Sie alle einsatzrelevanten Daten – bei jeder Änderung in ihrem Einsatz erhalten Sie eine neue aktualisierte Version. Sofern Sie eine neue Mitteilung erhalten haben, ersuchen wir Sie eine entsprechende Kopie dieser unterschrieben an ihren zuständigen Personalbetreuer zu übermitteln.
Welche Informationen Sie auf der §12 Mitteilung finden zeigt dieses Dokument ...

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.