Die Anforderung an Steuerschränke im nationalen und internationalen Markt bezüglich dem Schutz gegen direktes Berühren bzw. gegen elektrischen Schlag sind nach der IEC 61439-1/2 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen) bzw. IEC 60204-1 (Sicherheit von Maschinen) so zu erfüllen, dass unter normalen Betriebsbedingungen keine unter Spannung stehenden Teile berührt werden können.
Die IEC-Normen geben vor, dass die Gehäusetüren nach bestimmten Vorgaben verriegelt werden müssen, gleichzeitig aber Wartungs- und Servicearbeiten durch qualifizierte Fachkräfte möglich sein müssen.
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Der Türkopplungsdrehantrieb ist sowohl für den Einbau in Schaltschränke als auch in Verteiler vorgesehen. Der Antrieb setzt sich grundsätzlich aus einer Handhabe, einem Frontdrehantrieb mit Wellenstumpf, gegebenenfalls einer mit Verlängerungswelle und Kupplungsstück zusammen. Der Einbau kann hier sowohl frontseitig als auch seitlich erfolgen. (siehe Bild oben)
Unter folgenden Bedingungen kann ein Schaltschrank ohne Türverriegelung ausgeführt werden:
- Betriebsspannung ≤50 V AC bzw. ≤120 V DC nach IEC 60364-4-41 (SELV/ Safety Extra Low Voltage und PELV/ Protective Extra Low Voltage)
- Er hat keine Tür (z.B. nur eine Abdeckung ohne Scharnier, welcher nur durch ein Werkzeug entfernbar ist)
Ja. Nach der IEC 60204-1 sowie der IEC 61439-1 ist ein Schwenkhebel als Türverriegelung eines Schaltschrankes zulässig.
Jedoch muss hier gewährleistet werden, dass der Zugang nur durch Elektrofachkräfte oder unterwiesene Personen erfolgen kann. Ansonsten kann der Zugang mit Hilfe eines Schlüssels ( z.B. auch Drei-, Vierkant, Doppelbart) oder eines geeigneten Werkzeuges erfolgen.

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