Wichtige rechtliche Hinweise
Allgemeiner Hinweis
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfondsanteilen sind die wesentlichen Anlegerinformationen, der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Anlagebedingungen sowie der zuletzt veröffentlichte Rechenschafts- und/oder Halbjahresbericht des jeweiligen Investmentfonds. Diese Unterlagen sind in deutscher Sprache kostenlos als Download auf unserer Website unter dem jeweiligen Fondsporträt oder postalisch bei der Siemens Fonds Invest GmbH, 80200 München erhältlich. Die Ausführungen orientieren sich an der aktuellen Rechts- und Steuerlage. Die steuerliche Beurteilung hängt von den persönlichen Umständen des einzelnen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und sich negativ auf die steuerliche Behandlung auswirken. Die Siemens Fonds Invest GmbH empfiehlt daher interessierten Anlegern, sich vor dem Erwerb von Investmentfondsanteilen eingehend zu informieren. Investmentfondsanteile unterliegen Wertschwankungen. Vergangenheitswerte sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Vermögenswerte können sowohl steigen als auch fallen. Die Anlage in Investmentfondsanteilen birgt daher auch das Risiko von Verlusten und Anleger erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Diese Website dient ausschließlich dem Zweck, Informationen zur Siemens Fonds Invest GmbH und den in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Produkten der Siemens Fonds Invest GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Informationen auf dieser Website sind ausschließlich für Personen vorgesehen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder von Deutschland aus auf diese Website zugreifen und sind insbesondere nicht für Staatsangehörige der USA oder dort ansässige Personen bestimmt. Die dargestellten Informationen und Produkte stellen keine Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Investmentfondsanteilen und keine Anlageberatung dar. Die auf dieser Website dargestellten Informationen und Einschätzungen beruhen auf dem Informationsstand der Siemens Fonds Invest GmbH zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt und können sich jederzeit - ohne Mitteilung darüber - ändern. Die verwendeten Daten stammen aus verschiedenen Quellen, die als korrekt und verlässlich bewertet wurden; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind jedoch nicht garantiert.
Übersicht
Mit Wirkung zum 02.05.2023 ändern sich die Anlagebedingungen für den Siemens Publikumsfonds
- Siemens Balanced
Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen wird vorgenommen und tritt in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Fassung
mit Wirkung zum 02. Mai 2023
in Kraft.
Die Änderungen betreffen § 2 „Anlagegrenzen“ der Besonderen Anlagebedingungen (BAB).
Die geänderten Ziffern werden nachfolgend dargestellt.
§ 2 Anlagegrenzen
2. Das OGAW-Sondervermögen fördert ökologische und/ oder soziale Merkmale gem. Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 („Offenlegungsverordnung“).
Mehr als 95 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Vermögensgegenstände gemäß § 1 Nr. 1 angelegt deren Aussteller und/oder deren Mittelverwendung ökologische oder soziale Merkmale fördern. Das bedeutet, dass im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände auch so genannte ESG Kriterien berücksichtigt werden.
Hinter dem Kürzel „ESG“ stehen die drei Nachhaltigkeitsaspekte
• Umwelt („E“ engl. Environment)
• Soziales („S“ engl. Social) und
• gute Unternehmensführung („G“ engl. Governance).
Das OGAW-Sondervermögen investiert demnach überwiegend in Titel, die diesen beworbenen ESG-Eigenschaften entsprechen.
Bei der ESG-Analyse werden im ersten Schritt jene Titel ausgeschlossen, die gegen die United Nations Global Compact Prinzipien verstoßen.
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn
• sie in den Geschäftsfeldern geächteter Waffen oder Tabak tätig sind und/oder
• gegen sie nachweislich schwerwiegende, systematische und/oder dauerhafte Kontroversen im Zusammenhang mit Arbeitsnormen (einschließlich ausbeuterischer Kinderarbeit) und Menschenrechten, Umwelt bzw. Korruption (einschließlich Erpressung und Bestechung) vorliegen.
Länder werden ausgeschlossen, wenn
• sie das Klima-Übereinkommen von Paris (COP-21) nicht ratifiziert haben
• sie gemäß dem aktuellen Freedom House-Rating nicht als „frei“ eingestuft werden (Demokratie) und
• sie gesetzlich nicht an den Atomwaffensperrvertrag gebunden sind bzw. gegen diesen verstoßen.
Im zweiten Schritt werden ESG-Ratings herangezogen, um das Nachhaltigkeitsprofil des OGAW-Sondervermögens zu verbessern. Die für die Ratingerstellung und Ausschlusskriterien erforderlichen Daten stammen aus öffentlich
verfügbaren Quellen und von externen Datenananbietern und werden fortlaufend erfasst und aktualisiert.
3. Vorbehaltlich der in § 2 Nr. 1 festgelegten Anlagegrenzen gilt zudem, dass mindestens 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt werden. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind
- Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassenen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
- Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
- Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15 Prozent unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
- Anteile an anderen Investmentvermögen in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen; soweit keine tatsächliche Quote veröffentlicht wird, in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote.
5. Bis zu 29 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten i. S. v. § 1 Nr. 2 der BABen gehalten werden. Die vorgenannten Geldmarktinstrumente können auch auf Fremdwährung lauten. Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Absatz 1 bis 3 KAGB anzurechnen.
9. Bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Investmentanteile i. S. v. § 1 Nr. 4 der BABen gehalten werden, wenn nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung der OGAW-Kapitalanlagegesellschaft, der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder des ausländischen offenen Investmentvermögens oder der ausländischen Verwaltungsgesellschaft höchstens 49 Prozent des Wertes ihres Vermögens in Aktien angelegt werden.
Der vollständige Verkaufsprospekt steht unter www.siemens.de/fonds zur Verfügung.
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Mit Wirkung zum 01.02.2023 ändern sich die Anlagebedingungen für die Siemens Publikumsfonds
- Siemens EuroCash
- Siemens Euroinvest Renten
- Siemens Euroinvest Corporates
- Siemens Absolute Return
- Siemens Diversified Growth
- Siemens Balanced
- Siemens Euroinvest Aktien
- Siemens Weltinvest Aktien
- Siemens Global Growth
- Siemens Qualität & Dividende Europa
- Siemens Qualität & Dividende USA
- Siemens Global Equities
- Siemens EMU Equities
Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen wird vorgenommen und tritt in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Fassung
mit Wirkung zum 01. Februar 2023
in Kraft.
Die Änderungen betrifft § 9 „Rückgabefrist und Rückgabebeschränkung“ der Besonderen Anlagebedingungen (BAB), welcher neu hinzugefügt wird.
Die entsprechenden Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
§ 9 Rückgabefrist und Rückgabebeschränkung
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit nach § 17 Abs. 4 AAB, die Rücknahme von Anteilen zu beschränken, keinen Gebrauch.
Weiterhin werden Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen vorgenommen und treten in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Fassung
mit Wirkung zum 01. Februar 2023
in Kraft.
Die Änderungen und Ergänzungen betreffen § 1 „Grundlagen“, § 11 "Emittentengrenzen und Anlagegrenzen", § 13 "Wertpapier-Darlehen", § 16 "Anteile", § 17 "Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme", § 18 "Ausgabe- und Rücknahmepreise", § 22 "Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle", § 23 "Änderungen der Anlagebedingungen", § 25 "Streitbeilegungsverfahren" der Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB).
Die geänderten Ziffern werden nachfolgend dargestellt:
§ 1 Grundlagen
2. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form eines OGAW-Sondervermögens an. Der Geschäftszweck des OGAW-Sondervermögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen.
§ 11 Emittentengrenzen und Anlagegrenzen
2. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente einschließlich der in Pension genommenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 5 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens erworben werden; in diesen Werten dürfen jedoch bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens angelegt werden, wenn dies in den BABen vorgesehen ist und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten 40 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens nicht übersteigt. Die Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sind auch dann im Rahmen der in Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltenen Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.
§ 13 Wertpapier-Darlehen
3. Die Gesellschaft kann sich auch eines von einer Wertpapiersammelbank organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedienen, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, wenn von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen wird.
§ 16 Anteile
1. Die Anteile am Sondervermögen lauten auf den Inhaber und werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben.
2. Verbriefte Anteilscheine werden in einer Sammelurkunde verbrieft; die Ausgabe von Einzelurkunden ist ausgeschlossen. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.
3. Die Anteile können verschiedene Ausgestaltungsmerkmale, insbesondere hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale (Anteilklassen) haben. Die Einzelheiten sind in den BABen festgelegt.
§ 17 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme
3. Die Anleger können von der Gesellschaft jederzeit die Rücknahme der Anteile verlangen. Die BABen können Rückgabefristen vorsehen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnung des OGAW-Sondervermögens zurückzunehmen. Rücknahmestelle ist die Verwahrstelle.
4. Soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, bleibt der Gesellschaft jedoch vorbehalten, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage zu beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert ist in den BABen festgelegt. Er beschreibt das Rückgabeverlangen prozentual zum Nettoinventarwert des Sondervermögens.
In diesem Fall wird die Gesellschaft dem Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprechen, im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jede Rücknahmeorder nur anteilig ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf der Rücknahmebeschränkung sind dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die Gesellschaft hat die Beschränkung der Rücknahme der Anteile sowie deren Aufhebung unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
5. Der Gesellschaft bleibt zudem vorbehalten, die Rücknahme der Anteile gemäß § 98 Absatz 2 KAGB auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.
§ 18 Ausgabe- und Rücknahmepreise
1. Soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, werden zur Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises der Anteile die Verkehrswerte der zu dem OGAW-Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert) ermittelt und durch die Zahl der umlaufenden Anteile geteilt („Anteilwert“). Werden gemäß § 16 Absatz 3 unterschiedliche Anteilklassen für das OGAW-Sondervermögen eingeführt, ist der Anteilwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis für jede Anteilklasse gesondert zu ermitteln.
§ 22 Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
2. Die genehmigte Übertragung wird im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht sowie in den in dem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt gemacht. Die Übertragung wird frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger wirksam.
§ 23 Änderungen der Anlagebedingungen
3. Sämtliche vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt gemacht. In einer Veröffentlichung nach Satz 1 ist auf die vorgesehenen Änderungen und ihr Inkrafttreten hinzuweisen. Im Falle von anlegerbenachteiligenden Kostenänderungen im Sinne des § 162 Absatz 2 Nummer 11 KAGB oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens im Sinne des § 163 Absatz 3 KAGB sind den Anlegern zeitgleich mit der Bekanntmachung nach Satz 1 die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Änderungen der Anlagebedingungen und ihre Hintergründe in einer verständlichen Art und Weise mittels eines dauerhaften Datenträgers zu übermitteln. Im Falle von Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze sind die Anleger zusätzlich über ihre Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB zu informieren..
4. Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze jedoch nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung.
§ 25 Streitbeilegungsverfahren
Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet[1]. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil[2].
Die Kontaktdaten lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin, www.ombudsstelle-investmentfonds.de.
Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/consumers/odr[3] eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: vermoegensanlagen@siemens.com.
[1] §36 Absatz 1 Nr. 1 VSBG
[2] §36 Absatz 1 Nr. 2 VSBG
[3] Artikel 14 Verordnung (EU) 524/2013
Der vollständige Verkaufsprospekt steht unter www.siemens.de/fonds zur Verfügung.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren[1]
Version 2.0
a) Zusammenfassung
Die Siemens Fonds Invest GmbH [529900K7OT8W30JJ6420] berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von Siemens Fonds Invest GmbH.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
b) Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Beschreibung von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen der Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird erstmals zum 30.06.2023 für das vergangene Kalenderjahr veröffentlicht. Bei der erstmaligen Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit entfällt die Betrachtung der Auswirkungen für das vergangene Jahr.
Die Messung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt mittels der obligatorischen sowie der beiden zusätzlicher Indikatoren „Air Pollutants“ und „Total Accidents“.
An dieser Stelle werden zukünftig außerdem Maßnahmen aufgeführt, die während des Berichtszeitraums durchgeführt wurden bzw. für den Folgeberichtszeitraum geplant sind, um identifizierte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden und reduzieren.
c) Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren sind in der ESG-Politik der Siemens Fonds Invest GmbH beschrieben. Dazu zählen u.a. generelle Ausschluss- und Best-in-Class-Auswahlverfahren für Investments sowie Stimmrechtsausübungen.
Um die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien systematisch sicherzustellen, arbeitet die Siemens Fonds Invest GmbH mit der 2004 gegründeten The Value Group Sustainability GmbH zusammen. The Value Group Sustainability GmbH ist ein Anbieter von ESG-Bewertungen und individuellen Dienstleistungen, der uns bei der Analyse der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren sowie der Umsetzung unserer ESG-Strategie unterstützt. Hierzu werden beispielsweise The Value Group ESG-Scorings sowie individualisierte Unternehmens- und Portfoliobewertungen und Reports herangezogen.
Methoden und Abläufe
Die berücksichtigten Negativ- und Positivkriterien sowie das The Value Group ESG-Bewertungs-System basieren auf gängigen Leitlinien zur Nachhaltigkeits-bewertung wie dem Österreichischen Umweltzeichen oder Forum für nachhaltige Geldanlagen.
Das ESG-Bewertungs-System analysiert die Chancen und Risiken, die auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien beruhen. Zunächst wird analysiert, in welchem Ausmaß ein Unternehmen ESG-Risiken und -Chancen ausgesetzt ist. Alle Unter-nehmen werden im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch analysiert. Zu Beginn werden die Rohdaten und Kennzahlen den drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Corporate Governance sowie deren Unterkategorien zugeteilt. Diese Kennzahlen werden anschließend gewichtet und zu einem globalen Rating aggregiert.
Zur Messung der Erreichung der ökologischen/sozialen Merkmale in Bezug auf Einzeltitel werden das ESG-Bewertungs-System und die dahinterstehenden Ana-lysen/Auswertungen von The Value Group herangezogen. Die sind je nach Finanztitel z.B. Treibausgasemissionen, der Kohlenstoff-Fußabdruck, die Treibhausgasintensität, die Intensität des Energieverbrauchs klimarelevanter Sektoren, die Exposition gegenüber fossilen Brennstoffen, zusätzliche Indikatoren mit umwelt-bezogenen und sozialen Dimensionen (Abholzung, Maßnahmen gegen Korruption, etc). Die Kriterien und ggf. Investitionsgrenzen sind dem Handbuch zu entnehmen.
Messung und Bewertung
Der Investitionsansatz stellt einen holistischen Ansatz dar. Sowohl für die Ausschlusskriterien als auch den Best-in-Class-Ansatz werden E-, S- und G-Faktoren berücksichtigt. Es werden die Titel ausgewählt, die einen je nach Finanzprodukt definierten Mindest-ESG-Score aufweisen (Best-in-Class Ansatz) und jene Titel ausgeschlossen, die gegen die jeweils definierten Ausschlusskriterien verstoßen:
Alle Unternehmen werden im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens und auf Basis umfassender Kriterienkataloge analysiert. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsleistungen der Unternehmen umfassend zu bewerten und innerhalb der einzelnen Branchen die Unternehmen zu identifizieren, die sich in besonderem Maße für eine nachhaltige Entwicklung engagieren. Dazu werden die Unternehmen auf Basis einer Vielzahl von Kriterien bewertet, die sich auf alle ESG-Bereiche beziehen.
Steuerung
Eine temporäre Abweichung von 100% Vereinbarkeit mit den oben beschriebenen Kriterien kann entstehen, wenn sich eine bereits investierte Position nachträglich im ESG-Scoring verschlechtert oder unter ein Ausschlusskriterium fällt – diese Position wird dann innerhalb einer je nach Finanzprodukt definierten Frist verkauft.
Monitoring
Die Einhaltung der Anforderungen wird vor jeder Neuinvestition sowie regelmäßig für bestehende Positionen auf Veränderungen der Investierbarkeit nach den Nachhaltigkeitskriterien geprüft. Verliert eine Position die Investierbarkeit nach den Nachhaltigkeitskriterien, so ist sie innerhalb einer je nach Finanzprodukt definierten Frist zu verkaufen.
Verwendete Datenquellen
Die Siemens Fonds Invest GmbH arbeitet bei der Bemessung und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken intensiv mit The Value Group zusammen.
Unternehmen und Länder werden nach Negativkriterien zu Themen wie Kinder-arbeit, Korruption oder Atomwaffen gescreent. Die Datenbank stellt über 250 Ausschlusskriterien zur Verfügung. Das ESG-Scoring basiert für Unternehmen auf tausenden Datenpunkten und mehr als 600 ESG-Faktoren und für Länder auf rund 50 nachhaltigen Kriterien zu Themen wie Klimaschutz oder Gesundheit und Sicherheit.
Die für die Scoringerstellung und Ausschlusskriterien erforderlichen Daten stammen aus öffentlich verfügbaren Quellen sowie Refinitiv und werden fortwährend erfasst und kontrolliert.
d) Mitwirkungspolitik
Die Stimmrechtsgrundsätze der Siemens Fonds Invest GmbH orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, den Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. und den vom europäischen Fondsverband EFAMA empfohlenen Prinzipien zur Stimmrechtsausübung. Die Grundsätze sollen eine angemessene und situationsgerechte Entscheidung über Beschlussvorschläge für die Haupt-versammlungen ermöglichen. Sie werden regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die Siemens Fonds Invest GmbH stimmt global für alle Unternehmen ab. Grundsätzlich werden bei allen Abstimmun-gen in Nordamerika und in Europa Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abstimmungen werden halbjährlich nach Regionen kumuliert auf unserer Website veröffentlicht und sind somit für jeden einsehbar. Die Siemens Fonds Invest GmbH sieht in der Regel von einer Präsenz auf den Hauptversammlungen aufgrund der damit verbundenen Kosten ab und übermittelt ihre Stimmen in elektronischer Form. Auf ausgewählte Hauptversammlungen können eigene Stimmrechtsvertreter entsendet werden.
e) Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Einhaltung des beschriebenen Anlageprozesses in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien wird durch interne und externe Kontrollen gewährleistet. Vor jeder Neuinvestition wird die Übereinstimmung mit den ESG-Daten der The Value Group Sustainability GmbH kontrolliert. Quartalsweise wird ein routinemäßiger Abgleich der Bestandspositionen mit der aktuellen Datenlage von The Value Group Sustainability GmbH vorgenommen.
Die Siemens Fonds Invest GmbH orientiert sich an folgenden Standards zur Einhaltung der jeweils festgelegten Regeln in den Bereichen verantwortungsvolle Unternehmensführung, Sorgfaltspflicht und Berichterstattung:
· Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren (UN PRI)
· Wohlverhaltensregeln des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI)
Eine Berichtserstattung über die Siemens Fonds Invest GmbH erfolgt gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben.
f) Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Siemens Fonds Invest GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik wie folgt ein:
„Die Vergütungsstruktur und die Anreizsysteme sind so konzipiert, dass sie nachhaltiges und wertorientiertes Handeln fördern. Die Vergütungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentvermögen und deren Anleger im Einklang und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Die Vergütungsgrundsätze sind mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar und fördern dieses; sie ermutigen nicht zu einer Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder Satzungen der von der Siemens Fonds Invest GmbH verwalteten Investmentvermögen sowie den Werten, und Interessen der Gesellschaft nicht vereinbar sind.“
[1] gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie Art. 4 bis 10 der Verordnung 2022/1288
ESG-Policy
Nachhaltigkeit bei Siemens folgt unseren Werten
Seit über 30 Jahren verwaltet die Siemens Fonds Invest GmbH Anlagevermögen in Spezial- und Publikumsfonds. Seither verfolgen wir Megatrends wie Klimawandel, Urbanisierung, demografischen Wandel, Globalisierung und Digitalisierung, die zu vielen Veränderungen in unserer Welt führen. Aus diesem Grund müssen die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft gestellt werden. Ziel ist es daher, den Wohlstand und die Lebensqualität aller Menschen im Rahmen der begrenzten Ressourcen der Erde zu verbessern. Um weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, haben 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Development Goals (SDGs) verabschiedet, die im Januar 2016 in Kraft getreten ist. Die SDGs und die damit verbundenen Zielvorgaben gehen die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Governance-Herausforderungen unserer Zeit an und fördern damit grundlegende Veränderungen.
Unser ESG-Verständnis
Für die Siemens Fonds Invest GmbH bedeutet ESG nicht nur die Einflüsse auf die Umwelt („E“ für „Environment“), das soziale Umfeld („S“ für „Social“) oder die Unternehmensführung („G“ für „Governance“) bei unseren Investments zu berücksichtigen. Wir verstehen darunter auch unsere Verantwortung in unserem Handeln als Arbeitgeber, Geschäftspartner und Konsument. Im Investmentprozess sind wir der Überzeugung, dass ESG-Faktoren ein wichtiger Bestandteil sind, um langfristiges Wachstum zu erzielen.
Unser ESG-Ansatz
Bei der Siemens Fonds Invest GmbH haben wir einen expliziten Ansprechpartner für ESG-Themen innerhalb der Gesellschaft. Zudem werden den Mitarbeitern die wichtigen Aspekte dieses Themenfeldes nähergebracht. Im Investmentprozess begegnen wir diesem Thema auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen finden einzelne Ausschlusskriterien über alle Anlageklassen Anwendung. Da die von uns verwalteten Anlageklassen aber sehr heterogen sind, werden auch unterschiedliche Maßnahmen je nach Anlageklasse getroffen. Hier geht es im weiteren Sinne beispielsweise um erweiterte Ausschlusslisten, Positiv/Negativ Screening, Best-In-Class Ansätze und Scorings über ESG-Faktoren. Hinzu kommen bei Aktieninvestments noch die Mitwirkungspolitik bei der Ausübung von Aktionärsrechten, in der wir Angaben zur Ausübung von Stimmrechten (Voting) und Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften (Engagement) sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten bei der Ausübung von Stimmrechten machen.
Ausschluss von Investments
Mit Hilfe von Ausschlussverfahren bringen wir unsere Anlagestrategien mit unseren Wertvorstellungen und Normen in Einklang. Dies geschieht im Rahmen eines Screenings der Portfolien und dem Ausschluss bestimmter Unternehmen, die gegen ex-ante definierte Kriterien verstoßen. So werden Unternehmen, die in irgendeiner Form an der Herstellung von geächteten Waffen (Streubomben, Personenlandminen etc.) beteiligt sind, aus dem investierbaren Universum kategorisch ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Unternehmen ausgeschlossen, bei denen nachweislich Kinderarbeit im Herstellungsprozess eingesetzt wird.
Der Ausschluss erfolgt bei Direkt-Investments in Anleihen und Aktien, ausgenommen sind Derivate und Zielfonds.
Desweiteren können Investoren eines Spezialfonds weitere Ausschlusskriterien definieren, welche ihren ethischen und moralischen Vorstellungen entsprechen. Diese werden von uns in den jeweiligen Mandaten dann umgesetzt.
ESG-Integration nach Anlageklassen
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anlageklassen wenden wir verschiedene Methoden der ESG-Integration an. Nachfolgend werden zu den verwalteten Anlageklassen die jeweiligen Ansätze beschrieben:
1. Staatsanleihen
Die Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft betreffen alle Länder dieser Welt in unterschiedlichem Ausmaß. Diese Veränderungen und die jeweils ergriffenen Gegenmaßnahmen der Staaten spiegeln sich unserer Meinung nach im langfristigen Risiko und Potential des jeweiligen Staates wider. Daher versuchen wir bei unseren aktiven Investmententscheidungen diese Faktoren zu beachten., Zudem werden Verstöße gegen das globale Gemeinwohl dahingehend berücksichtigt, dass auch Sanktionierungen einzelner Staaten in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden können.
2. Unternehmensanleihen
Unternehmensanleihen und ähnliche Instrumente sind eine der wichtigsten Anlageklassen bei der Siemens Fonds Invest GmbH. Unternehmen haben einen großen Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft und erhalten daher eine hohe Aufmerksamkeit im Hinblick auf die ESG-Integration im Investmentprozess. Wir sind davon überzeugt, dass eine nachhaltige, transparente und faire Geschäftsstrategie und eine Rücksichtnahme auf die Umwelt langfristig zu einem stabileren und profitableren Geschäftsmodell führen. Wir versuchen daher bei unseren Investmententscheidungen, diese Kriterien zu berücksichtigen. Dies geschieht bei einem Großteil der Mandate beispielsweise durch einen Selektionsansatz, bei dem unter anderem Governance Faktoren herangezogen und quantifiziert werden, um den Einfluss auf einen fairen Spread darzustellen und so eine faire Marktbewertung ermittelt wird.
Zusätzliche Deselektion in definierten ESG-Mandaten
Innerhalb von definierten ESG-Mandaten findet zusätzlich eine Deselektion von Unternehmen statt, die gegen bestimmte Ausschlusskriterien verstoßen. Hierzu gehören die Bereiche Alkohol/Tabak, Waffenproduktion, Glücksspiel, Pornographie, Kernenergie, Kohle, Korruption, Menschenrechte und Kinderarbeit. Für diese Kriterien wird - mit Ausnahme der Kriterien Menschenrechte und Kinderarbeit - ein umsatzabhängiger Best-In-Class Ansatz angewendet, bei dem die besten Unternehmen identifiziert und die schlechtesten vom Investmentprozess eliminiert werden. Im Hinblick auf die Kriterien Menschenrechte und Kinderarbeit werden Unternehmen ausgeschlossen, sobald Informationen zu Menschenrechtsverletzungen oder zur Beschäftigung von Kindern vorliegen.
3. Aktien
Best-In-Class
Die Siemens Fonds Invest GmbH integriert bei der Aktienselektion aktiver Mandate - neben den oben erwähnten Ausschlusskriterien wie Kinderarbeit und kontroversen Waffen - weitere ESG-Kriterien durch einen Best-in-Class Ansatz. Alle Unternehmen einer Branche werden bezüglich ihrer ESG-Kriterien miteinander verglichen. Bewertungsgrundlage für diesen Vergleich sind spezifische ESG-Ratings, die von einem unabhängigen Drittanbieter bezogen werden. Dabei werden die Chancen und Risiken analysiert, die in den Themenfeldern Umwelt, Soziales und Unternehmensführung entstehen können. Das Rating basiert auf gängigen Leitlinien zur Nachhaltigkeitsbewertung und bewertet den Einfluss eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Unternehmensführung. Beispielsweise werden Klimaschutz, effizienter Energieverbrauch, umweltverträgliche Produktionsprozesse und der Umgang mit Ressourcen berücksichtigt, aber auch soziale Aspekte, wie z.B. Maßnahmen des Unternehmens zu Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Weiterbildungsmöglichkeiten. Investiert wird nur in die nachhaltigsten Unternehmen einer Branche.
Mitwirkungspolitik bei der Ausübung von Aktionärsrechten (Voting- and Engagement-Policy)
Die Stimmrechtsgrundsätze der Siemens Fonds Invest GmbH orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, den Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. und den vom europäischen Fondsverband EFAMA empfohlenen Prinzipien zur Stimmrechtsausübung. Die Grundsätze sollen eine angemessene und situationsgerechte Entscheidung über Beschlussvorschläge für die Hauptversammlungen ermöglichen. Sie werden regelmäßig überprüft und - soweit erforderlich - an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Siemens Fonds Invest GmbH stimmt global für alle Unternehmen ab. Grundsätzlich werden bei allen Abstimmungen in Nordamerika und in Europa Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abstimmungen werden halbjährlich auf der unserer Website veröffentlicht und sind somit für jeden einsehbar.
Die Siemens Fonds Invest GmbH sieht von einer Präsenz auf den Hauptversammlungen aufgrund der damit verbundenen Kosten in der Regel ab und übermittelt ihre Stimmen in elektronischer Form. Auf ausgewählte Hauptversammlungen können eigene Stimmrechtsvertreter entsendet werden.
4. Alternative Anlagen
Durch Zeichnung von Anteilen an geschlossenen Private Asset Fonds (in den Asset Klassen Buy-out, Growth Equity, Venture Capital, Special Situations, Distressed Situations, Secondaries oder Infrastucture) gehen wir eine langfristige und auf mehr als eine Dekade angelegte Partnerschaft ein. Bevor dies geschieht, unterziehen wir den Fonds und den Fonds-Manager einer sehr ausführlichen und umfänglichen Due Diligence Prüfung. Die Prüfung der ESG-Aspekte des Fonds und des Fonds-Managers ist ein wesentlicher Teil der Operational Due Diligence und erfolgt nach einem strukturierten Fragen- und Prüf-Katalog. Haben wir einen Fonds einmal gezeichnet, wird dessen ESG-Reporting mindestens jährlich, oft auch quartalsweise analysiert. Auf Ebene unseres Fonds-Portfolios überprüfen wir regelmäßig den Fortschritt unserer Fonds-Manager in Hinblick auf Ausrichtung ihrer Organisation an ESG-Aspekten. Sollte es zu Verstößen bei der Einhaltung von ESG-Verpflichtungen kommen, werden wir uns nach eingehender Prüfung und Diskussion mit dem Fonds-Management im Extremfall von einer Beteiligung durch Veräußerung der Fonds-Anteile im Rahmen eines dann strukturierten Verkaufs-Prozesses trennen.
Ausblick
Wir denken, dass ESG-Faktoren in Zukunft eine immer stärkere Rolle spielen werden und verfolgen sämtliche Entwicklungen aufmerksam. Wir werden unsere ESG-Strategien aus Überzeugung konsequent weiterentwickeln, um den individullen Bedürfnissen unserer Investoren bestmöglich Rechnung zu tragen und ihnen zu langfristigem Erfolg zu verhelfen.
Zusätzlicher Hinweis für US-Personen
Die auf dieser Website dargestellten Informationen und Investmentfonds sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika oder für US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurden). Dementsprechend werden Anteile an den hier genannten Investmentfonds weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch US-Personen oder für deren Rechnung handelnden Personen angeboten oder an diese verkauft. Spätere Übertragungen von Investmentsfondsanteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig.
Mitwirkungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH bei der Ausübung von Aktionärsrechten
(Stand: 01.01.2021)
1. Ausübung von Aktionärsrechten
Die Stimmrechtsgrundsätze der Siemens Fonds Invest GmbH (SFI) orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, den Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) und den vom europäischen Fondsverband EFAMA empfohlenen Prinzipien zur Stimmrechtsausübung.
Die Grundsätze sollen eine angemessene und situationsgerechte Entscheidung über Beschlussvorschläge für die Hauptversammlungen ermöglichen. Sie werden regelmäßig überprüft und - soweit erforderlich - an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die nachfolgenden Elemente der Abstimmpolitik und der Mitwirkung in Portfoliogesellschaften beschränken sich auf börsennotierte Gesellschaften des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Davon ausgenommen werden können unbedeutende Beteiligungen (vgl. §134b (3) AktG). Die SFI definiert einen unbedeutenden Anteil an einem börsennotierten Unternehmen mit kleiner 1% der ausstehenden Aktien.
Bei Aktiengesellschaften außerhalb des EWR werden die Stimmrechte nur dann wahrgenommen, wenn es angesichts der damit verbundenen hohen Kosten vertretbar ist.
Die SFI sieht von einer Präsenz auf den Hauptversammlungen aufgrund der damit verbundenen Kosten in der Regel ab und stimmt in elektronischer Form. Auf ausgewählte Hauptversammlungen können eigene Stimmrechtsvertreter entsendet werden.
2. Ausübung im Rahmen der Anlagestrategie
Die Mandanten der SFI sind vorwiegend Anleger, die an einer mittel- bis langfristig orientierten Anlagestrategie interessiert sind. Entsprechende Zielvorgaben werden uns von unseren Mandanten bezüglich der Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen vorgegeben.
In Abhängigkeit der vorab definierten Ziele und den jeweiligen Rendite- und Risikovorgaben sowie der Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen werden die in der Anlagestrategie vereinbarten Kriterien durch das Portfoliomanagement laufend umgesetzt und überwacht.
3. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften
Die SFI analysiert im Zuge ihres Aktienengagements und insbesondere vor Stimmrechtsabgabe diejenigen Vorschläge und Maßnahmen, die sich langfristig und nachhaltig positiv auf die Geschäftsentwicklung bzw. ein Geschäftsmodell auswirken und wird gegen Maßnahmen stimmen, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken. Davon umfasst sind ebenso soziale, ethische wie umweltrelevante Ziele/Aspekte der Unternehmensführung.
Vor Abstimmung auf einer Hauptversammlung werden nachfolgende Faktoren durch den Portfoliomanager nach Bedarf analysiert. Dabei wird das Portfoliomanagement in der Regel auch Analysen von Proxy Voting Anbietern unterstützend heranziehen.
3.1 Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat
Die SFI legt Wert auf eine verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der verwalteten Unternehmen. Die Zusammensetzung, Tätigkeit und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat sollen dies widerspiegeln. Durch entsprechende Transparenz soll dies für die Aktionäre erkennbar sein.
3.2 Wahl
Kritische Faktoren bei der Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat können für die SFI insbesondere dann vorliegen:
- Wenn die Qualifikation der Kandidaten nicht umfassend dargelegt wird, wenn Angaben zu ihrem Werdegang, ihrer aktuell ausgeübten hauptberuflichen Tätigkeit und Angaben zu anderen Mandaten unvollständig sind.
- Wenn ein exekutiv tätiges Mitglied mehr als drei Mandate oder ein nichtexekutives Mitglied mehr als fünf Mandate ausübt.
- Wenn die Unabhängigkeit der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat nicht gewährleistet ist. Ein Mitglied ist dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in dieser Funktion bereits mehr als 10 Jahre tätig ist oder wenn das Mitglied bereits im Vorstand des Unternehmens war.
3.3 Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat
Kritische Faktoren können vorliegen:
- Wenn das Unternehmen über keine angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Umgang und Offenlegung von Interessenskonflikten verfügt.
- Wenn weniger als die Hälfte der Aktionärsvertreter unabhängig sind.
- Wenn gesetzliche Bestimmungen oder unternehmensinterne Richtlinien nicht eingehalten werden.
- Wenn deutliche und nachhaltige Verstöße gegen allgemein anerkannte Social Responsible Investment - bzw. Environmental, Social und Governance - Grundsätze vorliegen.
- Wenn ein exekutiv tätiges Mitglied nachhaltig schlechtere Ergebnisse relativ zur Branche erzielt und Transparenzstandards nicht einhält (z.B. Veröffentlichung von Lebensläufen der exekutiv tätigen Mitglieder).
3.4 Kapitalmaßnahmen
Grundsätzlich sind Kapitalmaßnahmen und Aktienrückkäufe im Interesse der Anleger, sofern das Unternehmen diese klar begründet und die langfristige Strategie, die mit dieser Kapitalmaßnahme verfolgt werden soll, dargelegt wird. Die geplante Kapitalerhöhung sollte 40% des Grundkapitals nicht überschreiten.
3.5 Gewinnverwendung
Die Dividende soll branchenüblich sein und nicht aus der Substanz des Unternehmens ausgeschüttet werden.
3.6 Fusionen und Akquisitionen
Fusionen und Akquisitionen sollen im Einklang mit einer nachhaltigen Unternehmensstrategie stehen. Der gebotene Kaufpreis soll angemessen sein und dem langfristigen Unternehmenswert entsprechen.
Sollte der Angebotspreis den jeweiligen Börsenwert des übernehmenden Unternehmens um mehr als 30% übersteigen, sollte die Zustimmung der Aktionäre durch eine Hauptversammlung eingeholt werden.
3.7 Interessen von Aktionären
Für alle Aktionäre sollte der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten, d.h. insbesondere das Prinzip „One Share – One Vote“ sollte eingehalten werden.
3.8 Corporate Governance Kodex und ESG
Der SFI ist die gesellschaftliche Verantwortung ihrer Portfoliogesellschaften sehr wichtig. Daher legen wir bei allen Unternehmen Wert auf eine gute Corporate Governance. Darüber hinaus sollten sich die Unternehmen eigene ESG-Richtlinien (Environmental, Social, Governance) gesetzt haben. Sieht die SFI das Portfoliounternehmen in wesentlichen ESG-Kriterien kritisch, so wird dies im Abstimmverhalten berücksichtigt.
3.9 Bestellung des Abschlussprüfers
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers muss bei der Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses dauerhaft gewährleistet sein; darüber hinaus sollte er namentlich im Geschäftsbericht erwähnt und seine Vergütung angemessen sein.
Er sollte grundsätzlich nicht seit mehr als fünf Jahren bestellt sein. Informationen zur Bestelldauer des Wirtschaftsprüfungsunternehmens und des verantwortlichen Abschlussprüfers sind dauerhaft offen zu legen.
4. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft
Die SFI sieht sich als quantitativer Asset Manager und verzichtet deshalb in der Regel auf einen direkten Austausch mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Gesellschaft, wie Aktionären und Beschäftigten, Kunden und Lieferanten.
Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen, im Sinne unserer Anleger, mit ihnen zu kommunizieren.
5. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
Die SFI wird ausnahmsweise mit anderen Aktionären der jeweiligen Portfoliogesellschaften in Kontakt treten; dies erfolgt entweder direkt oder über unsere Interessenvertretung, den BVI. Eine Abstimmung des Verhaltens in Bezug auf Emittenten findet nicht statt. Die SFI sieht sich nicht als aktivistischen Investor.
6. Umgang mit Interessenskonflikten bei der Ausübung von Stimmrechten
Die SFI übt die Stimmrechte bei allen Aktien in den von ihr verwalteten Sondervermögen, sowohl im Inland wie auch im Ausland, unabhängig von Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens aus.
Die SFI hat etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet.
Wie können Beschwerden eingereicht werden?
Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, teilen Sie uns dies bitte mit:
Siemens Fonds Invest GmbH
Otto-Hahn-Ring 6
D-81739 München
Tel.: 089 7805-1067
Fax: 089 7805-1060
E-Mail: vermoegensanlagen@siemens.com
Nach Eingang Ihres Anliegens bzw. Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls werden Sie um ergänzende Informationen gebeten. Die Geschäftsführung der Siemens Fonds Invest GmbH wird dafür Sorge tragen, dass Ihr Anliegen/Ihre Beschwerde nach Erhalt aller erforderlichen Informationen baldmöglichst bearbeitet wird. Können wir Ihr Anliegen nicht direkt lösen, erhalten Sie eine Mitteilung bezüglich Ihres Ansprechpartners und der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.
Nutzung der FWW FundStars®
Wir nutzen das Ranking System FWW FundStars® der FWW Fundservices GmbH, Haar bei München. Die hierin enthaltenen Informationen sind für die FWW Fundservices GmbH und/oder deren Inhalte-Anbieter urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
Die mit Hilfe einer speziellen Berechnungsmethodik durch die FWW Fundservices GmbH, Haar bei München, jeweils errechnete Anzahl der FWW FundStars® stellt keine Kauf-, Verkauf- oder Haltens-Empfehlung dar und dient nicht der Anlageberatung. Die FWW Fundservices GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der FWW FundStars® zugrundeliegenden Berechnung. Die FWW Fundservices GmbH trifft mit der Berechnung der FWW FundStars® keinerlei Aussage zur zukünftigen Wertentwicklung eines Fondsprodukts. Die Beurteilung der zukünftigen Chancen und Risiken eines Investmentfonds bleibt vollständig dem Nutzer bzw. dessen Vermögens- oder Anlageberater überlassen.
Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die Berechnungsmethodik der FWW FundStars® . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter www.fww.de .
Welche Orderannahmeschlusszeiten gelten für die Fonds der Siemens Fonds Invest GmbH?
Die Siemens Fonds Invest GmbH trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Die Siemens Fonds Invest GmbH hat daher einen Orderannahmeschluss festgelegt, bis zu dem Aufträge (Orders) für die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen bei der Depotbank vorliegen müssen (Orderannahmeschluss, Cut-Off-Zeit).
Der Orderannahmeschluss für die Erteilung von Aufträgen (Orders) bei der Depotbank der OGAW-Publikumsfonds der Siemens Fonds Invest GmbH, der Bank of New York Mellon SA/NV, Frankfurt am Main, endet an Ausgabe- und Rücknahmetagen um 14:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main.
Aufträge (Orders), die bei der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu dem für diesen Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert ausgeführt. Die Abrechnung der Orders und die Ermittlung der Preise/Anteilwerte erfolgt am darauf folgenden Wertermittlungstag.
Aufträge (Orders), die bei der Depotbank nach dem Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu den für den nächsten Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert abgerechnet.
Bei der Erteilung von Aufträgen (Orders) durch Anleger bei ihrer jeweiligen depotführenden Stelle sind die dort gültigen, eventuell abweichenden Orderannahmeschlusszeiten zu berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Stelle.
Streitschlichtung
Können wir im Rahmen unseres Beschwerdemanagements keine zufriedenstellende Lösung finden, können sich unsere Kunden mit Ihrem Anliegen an die die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. wenden.
Die Siemens Fonds Invest GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI lauten:
Büro der Ombudsstelle
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Darüber hinaus können sich Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auch an die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr).
Als Kontaktadresse der Siemens Fonds Invest GmbH kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: vermoegensanlagen@siemens.com
Die OS-Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Grundsätze der Vergütungspolitik
Die Siemens Fonds Invest GmbH ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 37 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verpflichtet, in Bezug auf bestimmte Mitarbeitergruppen ein Vergütungssystem festzulegen und anzuwenden. Die Anforderungen an das Vergütungssystem bestimmen sich näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie). Desweiteren sind die ESMA Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD und der OGAW-Richtlinie zu berücksichtigen.
Grundprinzipien und Vergütungsrichtlinie
Die Vergütungsstruktur und die Anreizsysteme sind so konzipiert, dass sie nachhaltiges und wertorientiertes Handeln fördern. Die Vergütungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentvermögen und deren Anleger im Einklang und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Die Vergütungsgrundsätze sind mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar und fördern dieses; sie ermutigen nicht zu einer Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder Satzungen der von der Siemens Fonds Invest GmbH verwalteten Investmentvermögen sowie den Werten, und Interessen der Gesellschaft nicht vereinbar sind.
Die Siemens Fonds Invest GmbH fasst die Grundprinzipien und allgemeinen Grundsätze ihrer Vergütungspolitik in einer Vergütungsrichtlinie zusammen. Die Grundprinzipien dienen als Leitlinien für die Ausgestaltung des Vergütungssystems insgesamt sowie auch bei Festlegung der Vergütung für einzelne Mitarbeitergruppen. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der Vergütungsrichtlinie im Hinblick auf deren Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem der Siemens Fonds Invest GmbH basiert auf deren Vergütungsgrundsätzen sowie von der Siemens AG übernommenen Leitlinien und berücksichtigt zudem gesetzliche Anforderungen und aufsichtsrechtliche Vorgaben.
Aufgrund der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes hat die Siemens Fonds Invest GmbH derzeit keinen Vergütungsausschuss.
An die Stelle des Vergütungsausschusses tritt eine Einkommensrunde. Diese Runde setzt sich aus den Geschäftsführern, den jeweiligen Abteilungsleitern der Siemens Fonds Invest GmbH, dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem Vertreter des Bereichs Personalverwaltung zusammen. Sie tritt einmal jährlich unter dem Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen und dient als fester Bestandteil des jährlichen Personalprozesses zur Bewertung der Leistungen, der Vergütung und der Entwicklung des jeweiligen Mitarbeiters. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt auch die letztendliche Entscheidungsbefugnis.
Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.
Die Vergütung umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Die variable Vergütung bezieht sich sowohl auf individuelle, d.h. auf den jeweiligen Mitarbeiter bezogene Ziele, als auch auf finanzielle Unternehmensziele. Die Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr werden in einer individuellen, schriftlichen Zielvereinbarung mit dem betreffenden Mitarbeiter festgelegt.
Hinsichtlich der konkreten Vergütungsstruktur ist zwischen verschiedenen Mitarbeitergruppen zu unterscheiden. Die Hauptkomponenten der Vergütung sind – je nach Mitarbeitergruppe - ein monatliches Grundgehalt, dessen Höhe sich typischerweise nach der ausgeübten Funktion und der Beurteilung erbrachter Leistungen bestimmt, sowie eine jährlich gewährte variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht aus einer oder auch zwei erfolgsbezogenen Einkommenskomponenten für die jeweils ein individueller Grundbetrag festgelegt wird. Als Bemessungsgrundlage liegen den variablen Einkommenskomponenten sowohl Unternehmens- wie auch Individualziele zugrunde.
Darüber hinaus stellen performance-orientierte Stock Awards der Siemens AG, deren Zuteilung auf der Leistung des jeweiligen Mitarbeiters beruht, ein langfristig orientiertes variables Vergütungselement für die Geschäftsführung sowie für bestimmte leitende Mitarbeiter dar. Ferner existiert für die Geschäftsführung ein mehrjähriger „Long Term Bonus“. Der „Long Term Bonus“ wird nach Abschluss einer Drei-Jahres-Periode aus dem Durchschnitt der individuellen prozentualen Gesamtzielerreichung der letzten drei Jahre ermittelt. Auf diese Weise wird durch mehrjährige Ziele wie auch durch aufgeschobene Anteile der variablen Vergütung eine langfristige Leistungsbemessung sichergestellt.
Die fixen und variablen Vergütungsbestandteile stehen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Für alle Mitarbeitergruppen werden Zielwerte für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung festgelegt, welche sicherstellen, dass im Hinblick auf die variable Vergütung keine Abhängigkeit und die notwendige Flexibilität besteht.
Bei Mitarbeitern mit Kontrollfunktionen sind die variablen Vergütungselemente zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht unmittelbar an den Geschäftserfolg einzelner von der Kontrollfunktion überwachter Bereiche gekoppelt. Vielmehr beziehen sich die im Zusammenhang mit der variablen Vergütung zu erreichenden Ziele auf die Erfüllung der den betreffenden Mitarbeitern im Rahmen der Kontrolleinheit obliegenden Aufgaben.
Schließlich erhalten die Mitarbeiter bestimmte, an die jeweilige Tarif- bzw. Vertragsgruppe sowie die Funktionsstufe gekoppelte Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter aller Vertragsgruppen die üblichen Sozial- und Nebenleistungen.
Gerne können Sie sich an unsere Kundenbetreuung wenden, die Ihnen dieses Dokument auf Wunsch kostenlos in Papierform zur Verfügung stellt.
Wie vermeidet die Siemens Fonds Invest GmbH zu hohe Transaktionskosten in ihren Investmentfonds?
Da Transaktionskosten die Performance des verwalteten Investmentvermögens belasten, ist die Siemens Fonds Invest GmbH, die im alleinigen Interesse des Anlegers handelt, darum bemüht, die Umschlagshäufigkeit und die damit verbundenen Transaktionskosten stringent an die Marktsituation anzupassen.
Darüber hinaus hat die Siemens Fonds Invest GmbH für jeden verwalteten Publikumsfonds eine (Soll-) Portfolioumschlagsrate festgelegt, die die jeweilige Anlagepolitik widerspiegelt.
Die Gesellschaft investiert in liquide, börsengehandelte Assets, die börsentäglich zu marktgerechten Konditionen veräußert werden könnten. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass Anteilsscheinrückgaben jederzeit möglich sind, ohne dabei bestehende Anleger zu benachteiligen.
Welche Maßnahmen trifft die Siemens Fonds Invest GmbH, um Zeitzonenarbitrage mit Investmentanteilen zu verhindern?
Um Spekulationen mit Investmentanteilen entgegenzuwirken, die in besonderem Maß von Marktentwicklungen in anderen Zeitzonen abhängig sind (Market Timing), hat die Siemens Fonds Invest GmbH folgende Maßnahmen getroffen:
- Festlegung von Order-Annahmeschlusszeiten bei der Depotbank auf 14:00 Uhr (Bitte beachten Sie, dass Aufträge bei Ihrer depotführenden Stelle dafür früher eingehen müssen. Die konkreten Annahmeschluszeiten erfragen Sie bitte individuell.).
- Der Anteilspreis für die jeweiligen Sondervermögen wird nach 14:00 Uhr ermittelt.
BVI-Wohlverhaltensregeln
Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, die Siemens Fonds Invest GmbH, halten die Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein. Diese sind hier abrufbar.
Disclaimer Lizenzvertrag MSCI Inc. (Siemens Global Equities)
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