Freistellungsbescheinigung

Hinweis zur Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Der Siemens AG wird bescheinigt, dass der Empfänger von Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist. Bei Bedarf können Sie diese Freistellungsbescheinigung der Siemens AG gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes herunterladen:
Sofern Sie davor gültige Bescheinigungen oder Bescheinigungen anderer Siemens-Gesellschaften benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Siemens-Einheit oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.