Directors' Dealings

Meldepflichten für Geschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings)

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens AG sowie die mit diesen eng verbundenden Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siemens AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siemens AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden.

 

Der Siemens AG wurden folgende Geschäfte gemeldet (seit dem 3. Juli 2016 nach Art. 19 MAR, zuvor nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz):