Compensation of Members of the Supervisory Board

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 17 der Satzung der Siemens AG niedergelegt. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2021 und  geht zurück auf einen Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Februar 2021.

 

Das der Hauptversammlung vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die vorgeschlagene Neufassung von § 17 der Satzung wurden mit einer Mehrheit von 97,49% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.

 

Das beschlossene Vergütungssystem findet sich in lit. a), die beschlossene Neufassung von § 17 der Satzung in lit. b) von Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.