Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Internetservice für Aktionäre der Siemens AG

Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service im Rahmen virtueller Hauptversammlungen nutzen. Die Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für die Online-Anmeldung zu Hauptversammlungen der Siemens AG, Online-Briefwahl, Online-Vollmachts- und Weisungserteilung bzw. deren Online-Änderung sowie für die Ausübung des Rederechts im Wege der Videokommunikation, die Erklärung von Widersprüchen, die Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis und die Bestätigung über die Stimmenzählung. Sie gelten auch für alle Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die die Live-Übertragung der gesamten Hauptversammlungen im Internet verfolgen, sowie für alle Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben. Der elektronische Versand umfasst insbesondere E-Mail. Die Siemens AG behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandmittel angeboten werden.

Die von uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch noch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Weder die Siemens AG oder die von ihr beauftragen Dienstleister noch die von Ihnen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (nachfolgend gemeinsam „Intermediäre“), haben Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die Siemens AG und die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernehmen die Siemens AG und die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Internetservice oder die Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es der Siemens AG zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de. Ab Beginn des Versands der Einladungen steht Ihnen außerdem die Aktionärs-Hotline zur Verfügung, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 erreichen können.

a. Allgemeine Hinweise

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service über „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ zur Hauptversammlung anmelden. Anschließend können Sie wählen, wie Ihre Stimme ausgeübt werden soll, indem sie sich für die Online-Briefwahl entscheiden oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, den am Internetservice teilnehmenden Intermediären oder Dritten Vollmacht erteilen. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise in der Einberufung, insbesondere zum Anmeldeschluss und dem sogenannten Technical Record Date.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung über den Internetservice stets als vorrangig betrachtet wird und eine eventuelle anderweitige Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs gegenstandslos ist. Bei mehreren form- und fristgerechten anderweitigen Erklärungen wird dagegen die zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet.

Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärsnummern erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch.

 

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen unser Internetservice für Änderungen Ihrer Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung einschließlich eines Wechsels zwischen diesen Möglichkeiten bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Änderungsmöglichkeit endet.

 

Bei Anmeldungen durch Intermediäre gelten folgende Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Internetservice: Bei der Anmeldung durch Intermediäre aufgrund von Dauervollmachten kann die Vollmachts- und Weisungserteilung aus technischen Gründen nicht im Internetservice angezeigt werden. Die Möglichkeit zur Änderung der Stimmrechtsausübung über den Internetservice bleibt hiervon unberührt. Bei Verwendung unseres Internetservice zur Anmeldung ist eine eventuelle anderweitige Anmeldung mit der gleichen Aktionärsnummer durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht gegenstandslos.

 

Wir empfehlen Ihnen, unser Internetangebot so frühzeitig zu nutzen, dass Sie bei eventuellen Störungen eine fristgerechte Anmeldung, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis sowie Adressänderung noch anderweitig formgerecht vornehmen können. Aktionäre, die für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind und deshalb keine Anmeldeunterlagen mehr per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die Aktionärs-Hotline zu wenden, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.

 

 

b.    Zugangsdaten

Der Zugang zu unserem Internetservice ist passwortgeschützt. Das Gleiche gilt für die Übertragung der Hauptversammlung im Internet. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

 

Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de. Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind und Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort vergessen haben, fordern Sie bitte über die Funktion „Zugangspasswort vergessen“ des Internetservice ein temporär gültiges Zugangspasswort an.

 

 

c. Online-Briefwahl

Im Internetservice können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben (Online-Briefwahl). Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Online-Briefwahl“.

 

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Briefwahlstimmen bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung abgeben oder ändern und Ihre Briefwahl samt zugehöriger Stimmabgabe widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.

 

Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).

 

 

d. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der GesellschaftIm Internetservice können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Vollmacht an Stimmrechtsvertreter“.

Mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht wird zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilen und dass sie das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

 

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stimmen dann gemäß Ihren Weisungen ohne Offenlegung Ihres Namens, d.h. „im Namen dessen, den es angeht“, ab. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

 

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder ändern und Ihre Vollmacht samt zugehöriger Weisungen widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.

 

Bevollmächtigte – einschließlich bevollmächtigter Intermediäre - können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.

 

Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).

 

 

e. Bevollmächtigung von Intermediären

Im Rahmen der Bevollmächtigung von Intermediären ist zu unterscheiden zwischen Intermediären, die am Internetservice teilnehmen, und solchen, die nicht teilnehmen.

 

i) Am Internetservice teilnehmende Intermediäre können Sie über den Internetservice bevollmächtigen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Vollmacht an Intermediär, Aktionärsvereinigung oder andere“.

 

Mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht wird zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.

 

Intermediäre vertreten Sie ohne Offenlegung Ihres Namens, d.h. „im Namen dessen, den es angeht“.

 

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Weisungen an Intermediäre bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder ändern und Ihre Vollmacht samt zugehöriger Weisungen widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.

 

Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).

 

ii) Wenn Sie nicht am Internetservice teilnehmende Intermediäre zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachtsformular zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.

 

Sprechen Sie Ihren Intermediär an, um sich nach den Modalitäten der Stimmrechtsausübung zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten.

 

Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich der bevollmächtigte Intermediär verantwortlich.

 

 

f. Bevollmächtigung von Dritten

Dritte, die kein Intermediär sind, können Sie über den Internetservice bevollmächtigen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Vollmacht an Dritte“.

 

Mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht wird zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.

 

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Vollmacht bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder ändern und Ihre Vollmacht widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.

 

Hinsichtlich der Stimmabgabe durch bevollmächtigte Dritte gelten die obigen Hinweise entsprechend. Für die Nutzung des Internetservice werden den bevollmächtigten Dritten nach ordnungsgemäßer Anmeldung durch den Aktionär Zugangsdaten übersandt, die ihnen die Rechtsausübung über den Internetservice ermöglichen. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei den Dritten zu ermöglichen.

 

Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 Aktiengesetz dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

 

Um eine Wortmeldung oder das Stellen eines Antrags anzumelden, rufen Sie den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Wortmeldung“ bzw. „Antrag und § 131 Abs. 4 AktG“. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

 

Nach Aufruf Ihres Namens durch den Versammlungsleiter zur Vorbereitung Ihres Live-Auftritts wird Ihnen im Internetservice für Aktionäre ein Dialogfenster zum Betreten des virtuellen Warteraums eingeblendet. Mit Ihrer Bestätigung können Sie den virtuellen Warteraum betreten. Nachdem Sie den virtuellen Warteraum betreten haben, werden Sie von unserem technischen Personal (Operator) empfangen, um Ihre Bild- und Tonqualität zu überprüfen. Bitte verweilen Sie im virtuellen Warteraum, bis sich der Operator bei Ihnen meldet.

 

Nach der erfolgreichen Prüfung der Funktionsfähigkeit werden Sie, sobald der Versammlungsleiter Sie namentlich aufruft, live in die Hauptversammlung zugeschaltet. Nachdem Ihnen der Versammlungsleiter das Wort übergeben hat, können Sie mit Ihrem Live-Auftritt beginnen.

 

Für Verlangen nach § 131 Abs. 4 AktG rufen Sie den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Antrag und § 131 Abs. 4 AktG“. Hier erhalten Sie ein von Ihnen entsprechend zu befüllendes Freitextfeld. Verlangen nach § 131 Abs. 4 AktG bedürfen keiner Videozuschaltung.

Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden zeitnah, sofern sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen, im Internetservice unter „Übersicht Stellungnahmen“ und unter Offenlegung des Namens und Wohnorts/Sitzes des einreichenden Aktionärs bzw. Bevollmächtigten zugänglich gemacht und sind dann für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte einsehbar.

 

Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

Im Internetservice können Aktionäre, die im Aktienregister als Aktionäre der Siemens AG eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind, und ihre Bevollmächtigten von Beginn bis Ende der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären. Gleichfalls können solche Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, wenn ihnen eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass ihre Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Widerspruch und § 131 Abs. 5 AktG“. Der Notar erhält die Widersprüche und Verlangen nach § 131 Abs. 5 AktG über den Internetservice. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Siemens AG und ihre Bevollmächtigten ab Beginn der Hauptversammlung mit Bild und Ton live über den Internetservice unter der Internetadresse www.siemens.com/hv-service übertragen. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können.

Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

 

Eine Aufzeichnung der gesamten Live-Übertragung erfolgt nicht. Unter der Internetadresse www.siemens.com/hauptversammlung steht nach der Hauptversammlung eine Aufzeichnung der Eröffnung der Hauptversammlung und der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung.

 

Weder die Live-Übertragung der Hauptversammlung noch die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung ermöglichen eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz oder eine Stimmrechtsausübung über elektronische Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Aktiengesetz.

Im Internetservice wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung zur Verfügung stehen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Teilnehmerverzeichnis“. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

Über den Internetservice kann der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber erhalten, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie anschließend „Bestätigung über die Stimmenzählung“. Die Bestätigung wird in diesem Fall über den Internetservice erteilt. Alternativ kann sich der Abstimmende an die Aktionärs-Hotline wenden, die von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 zu erreichen ist. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die ihnen übersandten Zugangsdaten.

a.       Allgemeine Hinweise

Damit wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG elektronisch zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie über den Internetservice erteilen, indem Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren.

Wenn Sie bis ca. sieben Wochen vor einer Hauptversammlung der Siemens AG registriert sind, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung in elektronischer Form an die registrierte elektronische Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie uns, falls Sie Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben, obwohl Sie für den elektronischen Versand registriert sind. Hierfür steht Ihnen die Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) zur Verfügung.

 

 

b.       Registrierungsdaten

Elektronische Adresse

Sollten wir bei elektronischen Mitteilungen, die wir Ihnen im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung zusenden, eine Rückmeldung über die technische Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung wieder per Post zu. Im Übrigen ist jede(r) Aktionär(in) selbst dafür verantwortlich, dass die registrierte elektronische Adresse funktionsfähig ist und eingehende elektronische Mitteilungen gelesen werden. Sollte sich Ihre elektronische Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service mit. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur zur Verfügung steht, wenn Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben.

 

Zugangspasswort

Über den Internetservice können Sie ein eigenes, dauerhaft gültiges Zugangspasswort vergeben. Halten Sie dieses bitte geheim. Es dient Ihnen künftig nicht nur für eine Änderung Ihrer Registrierungsdaten und eine Änderung Ihrer im Aktienregister eingetragenen Postanschrift (in diesem Fall ist zusätzlich eine Meldung Ihrerseits an Ihre Depotbank erforderlich), sondern auch zur Nutzung des Internetservice für sämtliche (d.h. sowohl virtuelle als auch Präsenz-) Hauptversammlungen der Siemens AG. 

 

c.      Anmeldung zur Hauptversammlung nach Registrierung

Sobald Sie für den elektronischen Versand registriert sind, senden wir Ihnen das gedruckte Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht mehr an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse, sondern versenden die Einladung zur Hauptversammlung ausschließlich elektronisch an die registrierte elektronische Adresse. Sie können sich über den Internetservice zur Hauptversammlung anmelden und anschließend Ihr Stimmrecht ausüben, indem Sie sich für die Online-Briefwahl entscheiden oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, den am Internetservice teilnehmenden Intermediären oder Dritten Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder – im Fall einer Präsenz-Hauptversammlung – eine Eintrittskarte für sich oder einen von Ihnen ausgewählten Bevollmächtigten bestellen.

 

 

d.       Änderung Ihrer Registrierungsdaten; Widerruf der Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung

Wenn Sie sich zuvor mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, können Sie über den Internetservice Ihre elektronische Adresse oder Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort ändern. Unser Internetservice steht Ihnen ganzjährig unter www.siemens.com/hv-service zur Verfügung. Erfolgt die Änderung Ihrer elektronischen Adresse erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir diese Änderung erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.

Die Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nicht befristet und gilt daher bis auf Weiteres. Sie können Ihre Einwilligung grundsätzlich jederzeit widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Sie können Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand auch über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service widerrufen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur nach Registrierung mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand zur Verfügung steht.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung künftig wieder per Post zugesandt. Der Widerruf ist grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse zuzusenden.

 

 

e.  Zwischenzeitliche Veräußerung Ihrer Siemens-Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der Siemens AG zu einem Zeitpunkt alle Ihre Siemens-Aktien verkauft haben, aber wieder Siemens-Aktien erwerben und diese Aktien bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der Siemens AG für Sie im Aktienregister eingetragen sind, gilt Ihre vor Veräußerung Ihrer Aktien erteilte Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort. Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Aktionäre Aktien im Aktienregister eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Sind für Sie zu diesem Zeitpunkt keine Aktien im Aktienregister eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung automatisch. Erwerben Sie später wieder Siemens-Aktien und werden diese Aktien für Sie im Aktienregister eingetragen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG per Post zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.B. Ehepaaren) diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft hierzu bevollmächtigt sein muss. Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen muss diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, bevollmächtigt oder für die juristische Person / Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein. Als Nutzer unseres Internetservice bestätigen Sie gegenüber der Siemens AG, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.

Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer (PIN) bzw. Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.

 

Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die Aktionärs-Hotline sperren lassen. Diese steht Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 zur Verfügung. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de. Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort ändern. Nach der Sperrung können eine Anmeldung unter Berücksichtigung des Anmeldeschlusses, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis sowie Adressänderung und – im Fall einer Präsenz-Hauptversammlung – Eintrittskartenbestellung noch anderweitig erfolgen, wobei Form und Frist zu beachten sind. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung des Rederechts im Wege der Videokommunikation, die Erklärung von Widersprüchen, die Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis und die Verfolgung der Live-Übertragung der gesamten Hauptversammlungen im Internet nur über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service erfolgen kann.

 

Bitte achten Sie auch darauf, den Internetservice ordnungsgemäß zu beenden. Ein ordnungsgemäßes Beenden des Programms verhindert auch, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Die von Ihnen vorgenommene Aktion ist erst dann registriert, wenn Ihnen die Quittung der jeweiligen Transaktion angezeigt wird. Falls das Programm zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen wird (z.B. durch die Schaltfläche „Logout“ oder durch Schließen des Fensters), wird die von Ihnen vorgenommene Aktion nicht ordnungsgemäß registriert.

Das Aktienrecht erlaubt es uns, die Registerdaten sowie die nach § 67 Abs. 4 S. 2 und 3 AktG mitgeteilten Daten unserer Aktionäre zur Werbung für das Unternehmen zu verwenden, soweit Sie einer solchen Verwendung Ihrer Daten nicht widersprechen.

 

Wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als im Aktienregister eingetragene(r) Aktionär(in) keine Werbung für das Unternehmen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Kosten entstehen Ihnen, mit Ausnahme der Übermittlungskosten nach den Basistarifen, hierfür nicht.

 

Auf Ihr Widerspruchsrecht werden wir Sie jedes Mal ausdrücklich aufmerksam machen, wenn wir Ihre im Aktienregister gespeicherten Daten zur Werbung für das Unternehmen verwenden. Wenn Sie der Nutzung Ihrer Aktionärsdaten zu Werbezwecken widersprechen, beeinflusst das in keiner Weise Ihre Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung im Übrigen.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, dem Internetservice und dem Aktienregister finden Sie unter www.siemens.com/hv-datenschutz. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.siemens.com/datenschutz. Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg.