Siemens Group Code of Conduct für Lieferanten

Eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Lieferanten ist für uns unerlässlich.
Der Siemens Group „Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion“ basiert auf unternehmensweit verbindlichen Anforderungen und Prozessen, um sicherzustellen, dass die vorgegebenen Umwelt-, Compliance- und Arbeitsstandards in allen Ländern, in denen Siemens tätig ist, wirksam umgesetzt werden.
Als global agierendes Unternehmen arbeitet Siemens mit vielen verschiedenen Partnern weltweit zusammen. Gegenseitiges Vertrauen ist als Basis für diese geschäftlichen Beziehungen unverzichtbar.
Siemens möchte in allen Ländern als ein integraler Bestandteil der nationalen Gesellschaft und Wirtschaft wahrgenommen werden. Da sich die Bedingungen, zu denen Waren und Dienstleistungen eingekauft werden, oftmals stark unterscheiden, wurde diese Maxime unserer Geschäftspolitik in den Grundsätzen unseres Code of Conduct verankert. Er basiert unter anderem auf den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), spiegelt jedoch auch die Siemens Business Conduct Guidelines wider, die wesentliche Grundsätze zur Nachhaltigkeit festlegen und für das gesamte Unternehmen Gültigkeit haben.
Ein wettbewerbsfähiges, global ausgewogenes und lokal verankertes Netzwerk von Lieferanten und Geschäftspartnern mit Mittlerfunktion bildet die Grundlage für künftiges Wachstum und den weltweiten Erfolg von Siemens. Beide spielen deshalb eine wesentliche Rolle in unserer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wertschöpfungskette. Nur in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern können wir die Chancen nutzen und die mit einer nachhaltigen Entwicklung einhergehenden Risiken minimieren.Dr. Klaus Staubitzer, Siemens AG, Chief Procurement Officer
Einhaltung der Gesetze
Siemens führt sein Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind. Rechtswidriges und nicht konformes Verhalten wird unter keinen Umständen toleriert. Wir haben dafür weltweit gültige Business Conduct Guidelines aufgesetzt, die von allen Mitarbeitern und Führungskräften ein ethisches, gesetzestreues Verhalten einfordern. Dementsprechend erwarten wir auch von unseren Partnern die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.Menschenrechte und Arbeitspraktiken
Der Code of Conduct verlangt von allen Siemens-Partnern die Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte. Dies bedeutet, die Verursachung und Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen in jeglicher Form zu vermeiden.
Die wichtigsten international anerkannten Menschenrechte sind in der internationalen Menschenrechtscharta beinhaltet. Diese besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, sowie den grundlegende Prinzipien und Rechten, die in den acht ILO-Kernübereinkommen in der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit enthalten sind. Abhängig von den jeweiligen Umständen finden gegebenenfalls zusätzliche Standards ihre Berücksichtigung. Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei der Einhaltung der Menschenrechte von besonders verletzlichen Rechteinhabern oder Gruppen von Rechteinhabern, wie etwa von Frauen, Kindern, Gastarbeitern oder (indigenen) Gemeinschaften, geschenkt werden. Siemens erwartet von seinen Partnern dabei insbesondere, dass sie die grundlegenden Arbeitnehmerrechte achten, wie sie in den internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) definiert sind.
Wir fordern die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit und erwarten von unseren Partnern, dass sie zu diesem Ziel beitragen, indem sie angemessene Maßnahmen und Kontrollmechanismen implementieren – nicht nur in ihrer eigenen Organisation, sondern auch in ihrer Lieferkette, z. B. beim Einsatz von Arbeitsvermittlern, Zeitarbeitsfirmen etc. So werden wir beispielsweise eine Konfiszierung von Mitarbeiterausweisen, unregelmäßige Lohnzahlungen oder jegliche Form physischer oder psychischer Druckausübung auf Mitarbeiter und deren Familien keinesfalls tolerieren.
Als Partner erwarten wir von Ihnen:
- Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Menschenhandel weder zu nutzen, noch dazu beizutragen.
- Die erforderlichen Kontrollmechanismen in Ihrer Lieferkette zu implementieren..
Siemens erwartet von seinen Lieferanten, dass sie nur Mitarbeiter mit einem Mindestalter von 15 Jahren beschäftigen. Das Mindestbeschäftigungsalter wurde in mehreren Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO festgelegt. Diese Konventionen regeln auch international gültige niedrigere Altersgrenzen. Gilt in einem Land, in dem ein Lieferant seinen Geschäftssitz hat, ein höheres Mindestbeschäftigungsalter, muss sich der Lieferant daran halten. Nur in Ausnahmefällen akzeptieren wir ein Mindestalter von 14 Jahren, sofern gemäß ILO-Konvention 138 in dem Land, in dem der betroffene Lieferant seinen Geschäftssitz unterhält, ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren gilt. Für riskante Arbeit gilt gemäß ILO-Konvention 182 ein Mindestalter von 18 Jahren.
Von Ihnen als Lieferant erwarten wir, dass Sie:
- Keine Mitarbeiter einstellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die gemäß ILO-Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
- Keine Mitarbeiter für riskante Arbeit einstellen, die gemäß ILO-Konvention 182 nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können.
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter muss das Geburtsdatum überprüft und in der Personalakte dokumentiert werden. Vorbehaltlich strengerer länderspezifischer Gesetze dürfen keine Mitarbeiter unter 15 Jahren oder – im Fall von riskanter Arbeit – unter 18 Jahren eingestellt werden.
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie während des Einstellungsprozesses und der Beschäftigungsdauer die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, ethnischen oder politischen Zugehörigkeit, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexuellen Identität und Orientierung, religiösen Überzeugung sowie ihres Familienstands, Geschlechts oder Alters fördern.
Gleichzeitig sollen sie keine unangemessene Behandlung von Mitarbeitern dulden, wie etwa psychische Grausamkeiten, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung einschließlich von Gesten, Sprache und körperlichem Kontakt, die sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend sind.
Wir erwarten von Ihnen als Partner, dass Sie sich an die folgenden Vorgaben halten:
- Sie haben interne Regelungen zur Einhaltung geltender Arbeitnehmerrechte getroffen.
- Bei der Einstellung von Mitarbeitern sowie sonstigen personalbezogenen Aktivitäten, wie beispielsweise Schulungen und beruflichen Weiterentwicklungsmaßnahmen, halten Sie sich an die Grundsätze von Chancengleichheit und Gleichbehandlung und sorgen für die Umsetzung der dafür aufgesetzten internen Richtlinien. So ist beispielsweise jegliche Diskriminierung aufgrund der Rasse oder Hautfarbe eines Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen verboten.
- Sie haben interne Richtlinien aufgestellt, die für eine gerechte Behandlung der Mitarbeiter sorgen, und überwachen deren Einhaltung. Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, bei ihren Vorgesetzten Beschwerde einzureichen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Jeder Mitarbeiter hat ein Anrecht auf ein faires Entgelt, mit dem er sich und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichern kann. Unsere Partner sind deshalb dazu angehalten, eine angemessene Bezahlung, eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeiten sowie regelmäßigen bezahlten Urlaub zu gewährleisten. Sie erkennen das Recht der Beschäftigten an, Gewerkschaften zu gründen oder bestehenden beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen. Bei einem grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Mindestlöhne, einzuhalten.
Als Partner erwarten wir von Ihnen:
- Das Recht der Beschäftigten anzuerkennen, Gewerkschaften zu gründen und bestehenden Gewerkschaften beizutreten und sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen. Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
- Die geltenden Arbeitszeitbestimmungen weltweit einzuhalten.
- Eine angemessene Entlohnung zu zahlen und alle anwendbaren Entgelt- und Vergütungsbestimmungen weltweit einzuhalten.
- Im Fall von grenzüberschreitenden Personaleinsätzen alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne.
Siemens erwartet von seinen Partnern, dass sie Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter übernehmen.
Ihr Beitrag zur aktiven Umsetzung des Code of Conduct im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter besteht darin, je nach Kategorie die Mindestanforderungen zu erfüllen (sehen Sie dazu auch das Kapitel „Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit – Kategorisierung gemäß Größe oder Art der Geschäftstätigkeit des Lieferanten“):
Die Unternehmensführung hat sich ganz klar der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verpflichtet.
- Sie ergreifen Maßnahmen, um Unfälle auf Baustellen, in Fabriken und bei Projekten zu verhindern.
- Sie sorgen für die sofortige Beseitigung unsicherer und gefährlicher Umstände.
- Sie dämmen Risiken ein und sorgen für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten. Das bedeutet: Sie bewerten die Risiken und Auswirkungen bestimmter Aktivitäten, Produkte und Services und implementieren geeignete Maßnahmen, um diese Risiken und Auswirkungen soweit wie möglich einzudämmen.
- Sie entwickeln kontinuierlich die Mindestanforderungen intern weiter und informieren Ihre Lieferanten darüber.
- Sie haben einen Verantwortlichen, der für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist und die Mitarbeiter entsprechend schult.
- Sie unterstützen Ihre Lieferanten aktiv bei der Umsetzung dieser Standards. Sollte ein Lieferant diese Standards wiederholt oder ernsthaft verletzten, schließen Sie diesen von künftigen geschäftlichen Vorgängen aus.
- Sie haben gemäß ISO 45001 oder ähnlichem ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz implementiert. Dies beinhaltet die Bereiche Risikobewertung, Risikominimierung, eine systematische und vollständige Beschreibung der Prozessabläufe, die Identifizierung von Anforderungen und ihre effektive Umsetzung sowie eine regelmäßige Überwachung und Bewertung. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Partnern sowohl bei der Auswahl ihrer Lieferanten als auch bei ihren Geschäftsbeziehungen die strikte Einhaltung der Prinzipien im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Ihr Geschäftsgebaren ist von Integrität geprägt und Ihr Verhalten folgt Ihren moralischen Grundsätzen und Werten.
Wir haben strengere Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards für unsere Auftragnehmer festgelegt und diese verbindlich in unseren Einkaufsverträgen festgeschrieben. Wichtige Aspekte dieser Standards sind die strengeren Vorschriften bei der Lieferantenauswahl sowie ein intensives Training, bevor der Auftragnehmer seine Arbeit am Siemens Standort oder für ein Siemens Projekt aufnimmt.
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit – Kategorisierung gemäß Größe oder Art der Geschäftstätigkeit des Lieferanten
Die Bedeutung und Verantwortung des Lieferanten im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hängt im Wesentlichen von der Art der Aktivitäten ab, die seine Mitarbeiter durchführen. Es wird deshalb unterschieden zwischen Lieferanten, die ausschließlich administrative, betriebswirtschaftliche oder beratende Tätigkeiten ausüben, wie z. B. Vertriebs- oder Marketingaktivitäten (Kategorie 1), und Lieferanten, die Produkte fertigen, verarbeiten oder nachbearbeiten (Kategorie 2 oder 3).
Lieferanten der Kategorie 1 müssen nachweisen, dass sie die folgenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen:
- Verfügbarkeit von Sicherheitsexperten
- Anleitung und Schulung der Mitarbeiter
- Durchführung von Risikobewertungen und Risikokontrollmaßnahmen
Zusätzlich zu den für Kategorie 1 gültigen Anforderungen erwarten wir von Lieferanten der Kategorie 2 die folgenden Nachweise:
- Schriftliche Bestätigung, dass sich die Unternehmensführung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verpflichtet hat
- Schriftliche Bewertung und geplante Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
- Schriftlicher Notfallplan
Lieferanten der Kategorie 3 müssen darüber hinaus den Nachweis über die Implementierung eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erbringen.
Mitarbeiter und andere Stakeholder eines Unternehmens müssen die Möglichkeit haben, Fehlverhalten zu melden – falls notwendig, auch anonym.
Wir erwarten von unseren Partnern deshalb die Implementierung eines Beschwerdemechanismus, der je nach Größe des Unternehmens von einem „Kummerkasten“ bis hin zu einem ausgereiften elektronischen Tool und/oder Zugang zu einer externen Ombudsperson reichen kann.
Dieser Beschwerdemechanismus muss für all diejenigen, die ein mögliches Fehlverhalten oder einen begründeten Verdacht anzeigen möchten, Anonymität und keinerlei negative Auswirkungen garantieren.
Praktische Schritte zur Implementierung eines Beschwerdemechanismus könnten wie folgt aussehen:
- Nominierung eines Unternehmens, das den Beschwerdeprozess aufsetzt.
- Eine Roadmap zur Behebung und Beilegung von Beschwerden.
- Zeitlicher Rahmen zur Beseitigung von Missständen. Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden, sollte keine Einigung erzielt werden oder sollten die Auswirkungen zu schwerwiegend sein.
Die Compliance-Hotline “Tell us” bietet einen sicheren Weg, mögliche Compliance-Verstöße anzuzeigen. Meldungen können überall auf der Welt zu jeder Tages- und Nachtzeit auf sichere, vertrauliche und, falls gewünscht, anonyme Weise entweder online oder telefonisch, und in bis zu 150 Sprachen gemacht werden. Das Callcenter und die Webseite werden von einem externen Anbieter betrieben, der auf die sichere und vertrauliche Bearbeitung sensibler Inhalte spezialisiert ist. Eingehende Meldungen werden nicht zurückverfolgt und die meldende Person wird nicht automatisch registriert. Der Inhalt der eingehenden Meldung wird vom Anbieter an das Siemens Corporate Compliance Office zur Klärung weitergeleitet. Die Entscheidung über weitere Schritte wird dort getroffen. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
Zusätzlich zu der Compliance-Hotline “Tell us”, können mögliche Compliance-Verstöße auch über die Siemens-Ombudsperson gemeldet werden. Die Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei HEUKING VON COELLN Rechtsanwälte wurde zur externen Ombudsperson des Unternehmens ernannt, der Mitarbeiter mögliche Compliance-Verstöße über einen geschützten Kanal melden können. Alle unsere Stakeholder können sich vertraulich und anonym an diese unparteiische Stelle wenden, sollten sie unseriöse Geschäftspraktiken im Unternehmen beobachten.
Dr. Sibylle von Coelln
Rechtsanwältin
HEUKING ∙ VON COELLN Rechtsanwälte
Prinz-Georg-Straße 104
40479 Düsseldorf
Tel: +49 211 44 03 57 79
siemens-ombudsfrau@hvc-strafrecht.de
“Tell us” kann über einen sicheren externen Internetserver erreicht werden.
Umweltschutz
Die Umweltschutzpolitik von Siemens basiert auf globalen Standards für den Umweltschutz. Wir verfolgen bei unseren Produkten einen ganzheitlichen Ansatz, indem wir sicherstellen, dass alle unsere Produkte während des gesamten Produktzyklus von der Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Verwendung, Wiederverwendung, Recycling oder Entsorgung umweltverträglich sind. Wir erwarten deshalb von Ihnen als Partner, dass Sie ebenfalls alles in Ihrer Macht stehende tun, um die Umwelt zu schützen und die Auswirkungen Ihrer Aktivitäten auf die Umwelt so gering wie möglich halten. Ihre Umweltschutzrichtlinien sollten demzufolge auch Klauseln zur effizienten Nutzung von Energie und anderen Ressourcen beinhalten.
Siemens erwartet von seinen Partnern, dass sie in Bezug auf die Umwelt in Übereinstimmung mit geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards handeln, um so die Umweltverschmutzung zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Wir sind bei der Implementierung unseres Code of Conduct in Bezug auf den Umweltschutz auf Ihre aktive Unterstützung angewiesen (sehen Sie dazu auch das Kapitel „Managementsystem für den Umweltschutz – Kategorisierung gemäß der Umweltrelevanz des Lieferanten“):
- Sie verfügen über einen Prozess oder eine Organisation, die die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien und Kundenanforderungen in Bezug auf operative und produktbezogene Umweltstandards gewährleistet.
- Alle Genehmigungen und/oder Lizenzen, die für den Betrieb Ihres Standorts oder Standorte erforderlich sind, werden dokumentiert, implementiert und regelmäßig überprüft.
- Sie verfügen über ein geeignetes Managementsystem (z. B. ISO 14001 oder Ähnliches) im Bereich Umweltschutz.
- Sie verfügen über die erforderlichen Regeln, Richtlinien, internen Standards oder Ähnliches zur Umsetzung produktbezogener Umweltstandards, beispielsweise im Hinblick auf das Produktdesign, Materialbeschränkungen, Kennzeichnungen, Informationspflichten, Wiederverwendung, Wiederverwertung, eine umweltverträgliche Produktnutzung, -wartung und -entsorgung sowie Maßnahmen zum Schutz gegen gefährliche Stoffe, falls erforderlich, und schulen Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Faire Betriebspraktiken
Siemens führt sein Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind, und erwartet von seinen Partnern die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.
Siemens toleriert im Rahmen seiner weltweiten Geschäftstätigkeit keine Korruption in irgendeiner Form.
Dies beinhaltet auch die Geschäftsaktivitäten unserer externen Partner.
- Bestechung
- Zahlung von Schmiergeldern
- Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen
- Reisekosten
- Sponsoring und Spenden
- Beiträge und Mitgliedschaften
- Einbeziehung von Dritten
The most common form of corruption is bribery. Bribery is a criminal offense worldwide. Siemens strictly prohibits its partners from any form of bribery, i.e. from directly or indirectly offering, promising, granting or authorizing the giving of money or anything else of value to a government official or to a counterparty in the private sector to influence official action or obtain an improper advantage for Siemens. Any offer, promise, grant or gift made by a partner in connection with Siemens business must comply with applicable laws and must not create an appearance of bad faith or impropriety.
Specifically, outgoing payments must be used lawfully. We therefore expect from our partners that they:
- Use accounts or funds only for legitimate purposes.
- Make payments only if they are lawful and have legitimate purposes.
- Make payments only with proper documentation.
Schmiergeldzahlungen fallen ebenfalls in den Bereich der Bestechung. Unter einer Schmiergeldzahlung versteht man die Zahlung eines relativ kleinen Geldbetrags oder die Gewährung eines anderen Vorteils, in der Regel an niederrangige Amtsinhaber zu deren persönlichen Vorteil. Ziel ist die Beschleunigung einer Leistung oder staatlichen Routinemaßnahme. Schmiergeldzahlungen sind verboten und können eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
In vielen Kulturkreisen sind Geschenke und Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil beim Aufbau und zur Vertiefung von Geschäftsbeziehungen. Einige Geschenke und Einladungen können die Entscheidungen des Empfängers jedoch unangemessen beeinflussen oder den Anschein einer unzulässigen Einflussnahme erwecken.
Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen müssen deshalb immer in Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen. In jedem Fall müssen sie:
- Transparent sein und korrekt in den Büchern und Geschäftsunterlagen des Unternehmens dokumentiert werden.
- Hinsichtlich Art, Wert und Häufigkeit im Verhältnis zum Anlass und zur Position des Empfängers stehen.
- Nicht in der Erwartung eines wie auch immer gearteten Vorteils angeboten, bereitgestellt, eingefordert oder angenommen werden.
- Nie einen Anschein von Unredlichkeit oder Unangemessenheit erwecken.
Die Ansprechpartner, insbesondere wenn es sich dabei um Behördenmitarbeiter handelt, unterliegen oft eigenen internen Richtlinien, die ihre Möglichkeiten, Geschenke und Einladungen anzunehmen, einschränken. Diese Vorgaben können sehr strikt sein und müssen unbedingt befolgt werden.
In bestimmten Fällen sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Reisekosten Dritter zu übernehmen. Eine übermäßige Rückerstattung kann den Empfänger jedoch unangemessen beeinflussen oder den Anschein einer Einflussnahme erwecken.
Alle Reisekosten müssen sich deshalb in einem angemessenen und zulässigen Rahmen bewegen.
Es gibt viele legitime Gründe, Drittparteien in eine Geschäftsbeziehung zu involvieren. Die Involvierung Dritter zur unrechtmäßigen und unzulässigen Beeinflussung von Behördenmitarbeitern und Privatpersonen ist jedoch verboten. Wir erwarten deshalb von unseren Partnern, dass sie relevante Drittparteien zu Beginn ihrer Aktivitäten und auch im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung überprüfen. Um Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere in Bezug auf Korruption, zu verhindern und aufzudecken, erwartet Siemens von seinen Partnern, dass sie ihre Bücher, Geschäftsunterlagen und Konten akkurat führen und alle veranlassten Zahlungen und Kosten sowie veräußerten Vermögenswerte zuverlässig widerspiegeln. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem erforderlich, um die ordnungsgemäße Genehmigung, Aufzeichnung und Berichterstattung aller Transaktionen zu gewährleisten (siehe S. 48–53, Informationen für Geschäftspartner mit Mittlerfunktion).
Siemens führt sein Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind. Siemens erwartet deshalb von seinen Partnern, dass sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere in den Bereichen fairer Wettbewerb und Kartellrecht, und dass sie die Rechte am geistigen Eigentum anderer respektieren.
Das Kartellrecht schützt den freien, ungestörten und effektiven Wettbewerb zum Nutzen von Kunden, Unternehmen und der Gesellschaft als Ganzes. Als solches verbietet es u. a. Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken. Wettbewerbswidrige Vereinbarungen beinhalten Angebots- oder Preisabsprachen, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen sowie Projektvereinbarungen mit Wettbewerbern. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist ebenfalls verboten. Siemens achtet konsequent auf die Einhaltung der Kartellrechtsgesetze und erwartet dies auch von seinen Vertragspartnern.
Unter anderem erwarten wir von Ihnen, dass Sie mit vertraulichen Informationen von Siemens und Drittparteien, wie beispielsweise Wettbewerbern, Kunden und Vertriebspartnern, sorgfältig umgehen. Darüber hinaus erwartet Siemens von seinen Partnern, dass sie die Rechte am geistigen Eigentum anderer respektieren – dies beinhaltet Urheberrechte, Patente und Warenzeichen sowie Geschäftsgeheimnisse – und Lizenzverträge einhalten (z. B. im Hinblick auf Software).
Wir erwarten von Ihnen als Partner:
- Dass Sie im Einklang mit nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen handeln und sich nicht an Preisabsprachen, der Aufteilung von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen mit Wettbewerbern beteiligen.
- Dass Sie die Geschäftsgeheimnisse und Rechte am geistigen Eigentum anderer respektieren.
Mitarbeiter sollten stets im besten Interesse ihres Unternehmens handeln. Interessenkonflikte können daher auftreten, wenn die Interessen einer Einzelperson oder ihres engen persönlichen Umfelds von denen des Unternehmens abweichen, der sie angehört.
Interessenkonflikte können den Erfolg eines Unternehmens behindern, wirtschaftliche Verluste zur Folge haben oder bei Veröffentlichung den Ruf eines Unternehmens schädigen. So könnte ein Interessenkonflikt zu unwirtschaftlichen Entscheidungen führen, ein Kunde könnte sein Vertrauen in die Integrität des Unternehmens verlieren oder vertrauliche Informationen könnten an die Öffentlichkeit gelangen.
Partner von Siemens sollten darauf achten:
- Geschäftsentscheidungen im besten Interesse des Unternehmens und nicht auf Basis persönlicher Interessen zu treffen.
- Vorausschauend Situationen zu vermeiden, in denen das Auftreten eines Interessenkonflikts auftreten kann.
- Keine Geschäftsverbindung mit Unternehmen einzugehen, bei denen persönliche Interessen eine Rolle spielen und dem Partner Vorteile verschaffen könnten.
- ·Jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bestehen könnte, Siemens mitzuteilen.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten einzuführen.
- Dass Mitarbeiter ihre jeweilige Position nicht dazu nutzen, um Siemens-Mitarbeitern oder Dritten Geschenke, Einladungen oder andere Zuwendungen zukommen zu lassen. Gelegentliche Geschenke von rein symbolischem Wert oder Einladungen zu Geschäftsessen oder Unterhaltungsveranstaltungen, die einen angemessenen Wert nicht überschreiten, sind hiervon ausgenommen.
Die folgenden Fragen können Mitarbeitern dabei helfen zu entscheiden, ob ein Interessenkonflikt selbst oder der Anschein eines Interessenkonflikts vorliegen könnte:
- Wird meine geschäftliche Entscheidung von persönlichen Interessen beeinflusst?
- Welchen Eindruck könnte die Situation bei Dritten, beispielsweise Kunden, Geschäftspartnern und Investoren, hinterlassen?
- Wie würde die Öffentlichkeit auf diese Geschäftsentscheidung reagieren?
Geldwäsche bezeichnet die Verschleierung der Herkunft von Geldern oder anderen Vermögenswerten aus kriminellen Machenschaften mit dem Ziel, diese in die legale Wirtschaft einzuschleusen.
Terrorismusfinanzierung kann neben finanzieller Unterstützung auch über andere Vermögenswerte wie Güter oder Handelswaren erfolgen. Siemens ist bestrebt, nur mit seriösen Kunden, Partnern und Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und deren Finanzmittel legitimen Ursprungs sind.
Wie können Sie als Partner uns aktiv dabei unterstützen?
- Indem Sie relevante Shareholder, eigentliche wirtschaftliche Eigentümer und rechtliche Vertreter bei Bedarf identifizieren.
- Indem Sie angemessene, risikobasierte Maßnahmen zur Verifizierung der Identität und des wirtschaftlichen Hintergrunds Ihrer Kunden, Geschäftspartner und anderer Dritte ergreifen und sicherstellen, dass alle Zahlungen legitimen Ursprungs sind.
- Indem Sie verdächtigen Geschäftsbeziehungen, Aktivitäten und Transaktionen auf den Grund gehen und diese, falls erforderlich, umgehend an die Strafverfolgungsbehörden melden.
Partner von Siemens verpflichten sich, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung weder direkt noch indirekt zu unterstützen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über bestimmte oder identifizierbare natürliche Personen, wie Name und Adresse, Fotos, Personalnummer, Bankdaten, digitale Kennungen oder Gesundheitsdaten.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt in unserer digitalisierten Welt eine wichtige Rolle. Der Verlust oder Missbrauch personenbezogener Daten kann für die betroffenen Personen ernste Konsequenzen haben. Es ist Siemens deshalb sehr wichtig, dass diese Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie:
- Personenbezogene Daten vertraulich behandeln, und diese auf transparente Weise und nur für legitime, vorgegebene Zwecke verwenden.
- Personenbezogene Daten nur dann verwenden, wenn diese mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln gegen Verlust, Veränderung, eine unbefugte Verwendung oder Offenlegung geschützt wurden.
- Die für Datenschutzfragen zuständige lokale Organisation umgehend über mögliche Datenschutzverletzungen in Verbindung mit dem Siemens-Geschäft informieren.
Als global agierendes Unternehmen muss Siemens eine Vielzahl nationaler und internationaler Zoll-, Exportkontroll- und Embargovorschriften beachten, die den freien Warenverkehr regeln und beschränken. Die gesetzlichen Vorschriften und dazugehörigen internen Maßnahmen sind in unserem Internal Control Program Export Control (ICP EX) sowie unserem Internal Control Program Customs (ICP CU) verankert.
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie:
- Uns die dazugehörige produktbezogene Export Control Classification Number („ECCN“), den harmonisierten Systemcode, das Ursprungsland und, falls erforderlich, den Nachweis des Präferenzursprungs für den Freihandel zur Verfügung stellen.
- Den Kauf von Produkten von sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen vermeiden. Um auch in Zukunft gemeinsam effiziente und sichere Import- und Exportprozesse anwenden zu können, erwarten wir darüber hinaus ihre Unterstützung in Bezug auf Zollsicherheitsprogramme für Lieferketten und deren Anforderungen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für den Schutz von Siemens und seiner globalen Geschäftstätigkeit unerlässlich. Siemens erwartet zudem beim Handel oder Transport von Waren, der Bereitstellung von Services, oder dem Transfer von technischem Know-how oder Software die sorgfältige Einhaltung aller geltenden Außenhandelsvorschriften, einschließlich möglicher Vorschriften auf EU- und US-Sanktionslisten.