U-Bahnhöfe Nürnberg: Brandschutz ins rechte Gleis gebracht

Ein kaputter Fön, eine defekte Steckdose oder eine beschädigte Leitung – elektrische Geräte oder Installationen sind eine der häufigsten Brandursachen. Doch nicht nur im privaten Bereich, besonders im Personenverkehr entstehen dadurch große Gefahren. Die Stadt Nürnberg geht nun dagegen vor – und setzt auf ihren U-Bahnhöfen auf innovative Brandschutzschalter.

Bis zu 400.000 Fahrgäste pro Tag fahren in Nürnberg mit der U-Bahn. Das sind fast vier Fünftel der über 500.000 Einwohner der Frankenmetropole. Bei so vielen Fahrgästen spielt nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch der Brandschutz eine sehr wichtige Rolle. Letzterer vor allem in U-Bahnhöfen.

Innovationen unter Tage

Die U-Bahnlinie U1 fährt seit 1972 ab Nürnberg-Langwasser Süd. Auf ihrer Strecke liegen wichtige Verkehrsknotenpunkte wie die Messe und der Hauptbahnhof. Sie ist eine von drei U-Bahnlinien, die die Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) Nürnberg neben Bussen und Straßenbahnen im Stadtgebiet betreibt – insgesamt rund 41 Kilometer Schienen.

 

Das Besondere an der U1: Sie ist Deutschlands erste fahrerlose U-Bahn. Doch während auf den Schienen unter der Stadt High-Tech im Einsatz ist, sind die Bahnhöfe optisch und technisch in die Jahre gekommen. So wurden zwischen 2011 und 2015 die elektrischen Anlagen auf der Linie erneuert, der Bahnhof Scharfreiterring wurde 2015 zudem optisch saniert. Um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen, rüstet die VAG als Betreiberin des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖVPN) die Stationen der U1 mit neuester Sicherheitstechnik aus. Und das aus gutem Grund.

Eine große Gefahr

Rund ein Drittel aller Brände in Deutschland wird durch Elektrizität verursacht. Zu den häufigsten Ursachen gehören fehlerhafte, defekte oder beschädigte Anschlüsse oder Leitungen. Sind elektrische Anlagenteile nicht weit genug auseinander oder ungenügend isoliert, kann es zu einem Lichtbogen kommen. Diese Gefahr besteht auch, wenn sich in einem elektrischen Bauteil Kontakte trennen oder die Isolation beschädigt ist. Brandschutzschalter schützen vor dieser Gefahr: Sie erkennen Störlichtbögen und schalten im Bedarfsfall den Stromkreis eigenständig ab.

Bestmöglicher Schutz der Fahrgäste

Doch es geht nicht nur darum, die Fahrgäste bei einem Brand so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen. Der Fokus liegt auch auf der Brandprävention. Denn bis vor wenigen Jahren war es technisch nicht möglich, Störlichtbögen zuverlässig zu identifizieren. Mit 5SM6 Brandschutzschaltern der Sentron-Reihe schließt die Stadt Nürnberg als Betreiberin des Nahverkehrsnetzes nun diese große Sicherheitslücke.

 

Denn der Brandschutzschalter analysiert permanent die Stromwerte und das Hochfrequenz-Rauschen, und der integrierte Micro-Controller erkennt unerwünschte Fehlerlichtbögen sofort. Entscheidend ist aber, dass sie harmlose Störquellen, wie beim Benutzen von Bohrmaschinen, davon unterscheiden können. Bei einem Störlichtbogen schaltet der Brandschutzschalter den Stromkreis sicher ab. Er muss zudem nicht gewartet werden, sondern überprüft sich kontinuierlich und eigenständig selbst.

Ein überzeugendes Sicherheitskonzept

Die Stadt Nürnberg ist von der neuen Technik überzeugt: Nachdem sie einen Brandschutzschalter auf der Strecke der U2 getestet hatte, beschloss sie, dass sie Bestandteil der Ausschreibung für die Erneuerung der elektrischen Anlagen der Bahnhöfe werden. In drei U-Bahnstationen der Linie U1 überwachen insgesamt zwölf Brandschutzschalter je einen eigenen Stromkreis. Inzwischen sind auch in den neu errichteten Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring der verlängerten Linie U3 Brandschutzschalter von Siemens im Einsatz.

11.10.2017

Bilder: Siemens AG / W. Geyer

Während in den USA Schutzeinrichtungen für Fehlerlichtbögen schon lange vorgeschrieben sind, empfiehlt in Europa die Norm IEC 60364-4-42 erst seit 2014 den Einbau. Seit der Veröffentlichung der Norm DIN VDE 0100-420 im Februar 2016 gelten Brandschutzschalter in besonders gefährdeten Bereichen als „anerkannte Regel der Technik“. Dazu gehören unter anderem Kindertagesstätten, Seniorenheime, Lagerräume mit brennbaren Materialien, Labore und Bahnhöfe. Ist dort kein Brandschutzschalter installiert und es brennt, kann aufgrund des Status als „anerkannte Regel der Technik“ die verantwortliche Elektrofachkraft haftbar gemacht werden.

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