Elektromagnetische Verträglichkeit im Schaltschrank – von Anfang an
Ein hoher Anteil an Störungen bei Maschinen und Anlagen ist auf elektromagnetische Beeinflussung zurückzuführen. Das lässt sich leicht ändern: indem bereits in der Planung Regeln für den EMV-gerechten Schaltschrankaufbau berücksichtigt werden.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Praxis
EMV-Phänomene sorgen immer wieder für Störungen in Maschinen und Anlagen, von sporadisch auftretenden Fehlern bis hin zu Ausfall oder Zerstörung von Geräten und Anlagenteilen. Durch korrekte Planung und Aufbau können solche Störungen bereits im Vorfeld verhindert werden.EMV-gerechter Schaltschrankaufbau in der Praxis
Das Lehrvideo zeigt am Beispiel eines SINAMICS G120 Umrichters den EMV-gerechten Aufbau im Schaltschrank anhand von Zonen. Neben der detaillierten Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte erhalten Sie wertvolle Praxistipps, um Fehler bei der Montage zu vermeiden.
Grundlegende Definitionen
Die Richtlinie regelt die ordnungsgemäße Funktion von Betriebsmitteln. Der Begriff Betriebsmittel umfasst hier sowohl ein einzelnes Gerät als auch ortsfeste Anlagen.
- Definition „Gerät“ gemäß EMV-Richtlinie:
ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann; - Definition „ortsfeste Anlagen“ gemäß EMV-Richtlinie:
eine besondere Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden;
Nicht Bestandteil der EMV-Richtlinie sind:
Sicherheit und Gefahren der Betriebsmittel, z.B. für Personen, Felder der Betriebsmittel und deren Auswirkungen, z.B. auf Menschen, Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (fallen unter die Richtlinie R&TTE/RED 2014/53/EU)
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Was Sie als Schaltschrankbauer beachten müssen
Die ordnungsgemäße Funktion von Betriebsmitteln wird durch die Festlegung eines angemessenen Niveaus bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit sichergestellt. Demnach müssen elektrische Betriebsmittel so konstruiert und gefertigt sein:
- dass die ausgehenden Störungen keine Funk- und Telekommunikationsgeräte oder andere Betriebsmittel beeinträchtigen
- dass bei bestimmungsgemäßen Betrieb die Betriebsmittel ausreichend unempfindlich gegen die in der Umgebung auftretenden elektromagnetischen Störungen sind
Anhang 1 der EMV-Richtlinie legt folgende Anforderungen fest:
Schutzanforderungen:
- Begrenzung der Störaussendung- Angemessenes Maß an Störfestigkeit
- Konstruiert und gefertigt nach dem Stand der Technik
Besondere Anforderungen an ortsfeste Anlagen:
- Installiert nach anerkannten Regeln der Technik
- Berücksichtigung der Angaben zur vorgesehenen Verwendung
- Verantwortlicher hält die Unterlage zur Einsicht bereit
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Leitfaden zur Risikoanalyse
Der Hersteller muss im Rahmen der neuen EMV-Richtlinie auch die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes anhand der elektromagnetischen Phänomene bewerten und feststellen, ob die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Der alleinige Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit mit Hilfe- von Prüfberichten basierend auf EMV-Prüfungen oder - der Bewertung durch Begutachtung ist nicht mehr ausreichend.
Um die Risikoanalyse im Sinne der Richtlinie durchzuführen, bietet das Europäische Komitee für elektrotechnische Normierung (CENELEC) mit dem Leitfaden CENELEC 32 eine mögliche Hilfestellung für Betriebsmittel, die mit Niederspannung betrieben werden.
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Wann die Kennzeichnungspflicht entfällt
Betriebsmittel, die nur zum Einbau in eine bestimmte ortsfeste Anlage in Verkehr gebracht werden, müssen keiner Konformitätsbewertung unterzogen werden. Da Schalt- und Steuerschränke in der Regel als Komponenten von ortsfesten Anlagen konzipiert sind, ist für diese Betriebsmittel eine eigene EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nicht erforderlich.
Wichtig: Sie müssen trotzdem die Schutzanforderungen der Richtlinie einhalten, denn die Marktüberwachungsbehörden können einen Nachweis der Konformität verlangen, insbesondere bei Anzeichen der Nichtkonformität oder bei Beschwerden.
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Rechtlich relevante Änderungen
Die neue EMV Richtlinie 2014/30/EC enthält keine technischen Änderungen gegenüber der bisherigen EMV Richtlinie 2004/108/EC, die am 20.4.2016 ihre Gültigkeit verloren hat. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich wie bei allen Richtlinien des sogenannten New Legislative Frameworks auf die klare Definition der Wirtschaftsakteure, die Kennzeichnung der Betriebsmittel und die Dokumentation.
Sicherheit und Gefahren der Betriebsmittel, z.B. für Personen, Felder der Betriebsmittel und deren Auswirkungen, z.B. auf Menschen, Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (fallen unter die Richtlinie R&TTE/RED 2014/53/EU).
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